Das wichtigste zur Künstlersozialkasse (KSK)

Wer kommt in die KSK?

Wer selbstständig künstlerisch oder publizistisch arbeitet, hat schon einmal gute Chancen in die KSK aufgenommen zu werden. Es muß dabei eine „eigenschöpferische Leistung vorliegen“. Diese Voraussetzung ist damit relativ weit auslegbar. Als Beweis für die künstlerische Tätigkeit reichen in der Regel ein paar Flyer, ausgestellte Rechnungen oder Verträge. Das Mindesteinkommen aus Kunst und Co sollte mindestens 3900 Euro im Jahr betragen. Werden alle Anforderungen erfüllt und nicht mehr als ein Arbeitnehmer eingestellt, gilt es nur noch den Antrag auszufüllen und los geht’s.

Welche Leistungen bekommt man?

Die Leistungen der KSK orientieren sich an den Vorteilen, die jeder Arbeitnehmer hat: Er teilt sich die Kosten für Kranken-, Pflege-, und Rentenversicherung mit dem Arbeitgeber. Da der Künstler in der Regel keinen festen Arbeitgeber hat, springt die KSK in diese Rolle und gibt 50% der Beiträge dazu.

Was kostet der ganze Spaß?

Die Beiträge ergeben sich aus dem Verdienst und den halben Beiträgen für die jeweiligen Versicherungen. Alles in allem sind das ca. 20 % des Arbeitseinkommens. Als Berechnungsgrundlage dient das angegebene geschätzte Jahreseinkommen.

Aufgaben der KSK

Die KSK hat zwei Hauptaufgaben. Die Versicherungs- und Abgabepflicht. Sie prüft einerseits, ob die Künstler die Anforderungen erfüllen um aufgenommen zu werden,  berechnet deren Beitrage und führt diese an die Krankenversicherungen ab. Die wiederum geben den jeweiligen Anteil an die Pflege- und Rentenversicherung weiter. Andererseits schaut sie, welche Unternehmen verpflichtet sind die Künstlersozialabgabe zu entrichten. Durch diesen Beitrag werden 60% der Leistungen für die Künstler finanziert.

Auch private Krankenversicherung ist möglich

Wer als „Berufseinsteiger“ beginnt oder als „Höherverdienender“ ein bestimmtes Einkommen übersteigt, kann sich privat krankenversichern. Auch hierfür gibt es einen Zuschuss von maximal 50% der Versicherungssumme. Der Beitrag richtet sich nach dem geschätzten Jahreseinkommen, welches der Künstler angegeben hat, und beträgt zur Zeit ca. 7,3 %.

In diesem Artikel lest ihr, was Freiberufler über die private Krankenversicherung wissen müssen.

Beispiel: Bei einem geschätzten Jahreseinkommen von 12.000 Euro und einem privaten Krankenkassenbeitrag von 200 Euro beträgt der Zuschuss pro Monat 73 Euro (7,3% von 1000 Euro im Monat). Beläuft sich das Jahreseinkommen auf 24.000 Euro, dann bekommt der Künstler nicht  146 Euro, sondern nur maximal die Hälfte der Versicherungsprämie von – in diesem Fall – 100 Euro bezuschusst.

Was ist zu beachten?

Die Künstlersozialversicherung ist im Grunde eine Pflichtversicherung, die aber erst in Kraft tritt, sobald man sich mit der KSK in Verbindung setzt. So wie keine Leistungen rückwirkend geltend gemacht werden können, müssen auch keine Beiträge rückwirkend gezahlt werden. Auch wenn die Möglichkeit besteht eine private Krankenversicherung abzuschließen, die Befreiung von der Rentenversicherung ist nicht möglich.

Weiter Informationen bei der Künstlersozialkasse

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12 Replies to Das wichtigste zur Künstlersozialkasse (KSK)

  1. Eve sagt:

    Leider gestaltet sich die Aufnahme in die KSK oftmals nicht ganz so einfach wie hier geschildert.
    Es werden dort auch oft Leute abgelehnt, die nachweislich die Voraussetzungen erfüllen, der KSK aber aus unerfindlichen Gründen nicht ganz in den Kram passen.

    Vorteil für alle Abgewiesene: Man muss nicht in die dämliche Deutsche Rentenversicherung einzahlen, von der man dann als Rentner eh‘ nur ein lächerliches Sümmchen gezahlt bekommt, sondern kann selber Vorsorge treffen und sparen wann und wieviel man möchte (und gerade übrig hat).
    Ist für Künstler, die ja ohnehin meist nicht regelmässiges Einkommen haben, meiner Ansicht nach ohnehin die bessere Lösung.

  2. admin sagt:

    Ich habe schon gehört das die Erfahrungen recht unterschiedlich ausfallen. Mit der Rentenversicherung hast du Recht. Man muß für jeden Vorteil halt auch Nachteile in Kauf nehmen.

  3. Kulturpro sagt:

    Für alle, die Schwierigkeiten mit der KSK haben gibt es ein Netzwerk für Rat und Hilfe, als auch Erfahrungsaustausch: http://www.kskforum.de/netzwerk.htm

  4. Daniel sagt:

    Sorry dass ich das Thema hier nochmal aufwühle: ich bräuchte Rat von Leuten, die Mitglied in der KSK sind und gleichzeitig privat krankenversichtert.
    Trotz Nachfrage bei der KSK und Recherche auf deren Seiten ist mir nämlich eins noch nicht klar: wieviel Zuschüsse bekomme ich wenn ich privat versichert bin?
    Es sollte eigentlich klar sein. In Deinem Blog schreibst du selber:
    „Auch hierfür gibt es einen Zuschuss von maximal 50% der Versicherungssumme. Der Beitrag richtet sich nach dem geschätzten Jahreseinkommen, welches der Künstler angegeben hat, und beträgt zur Zeit ca. 7,3 %.“
    Ich bekomme also maximal 50% der privaten Versicherungsprämie als Zuschuss, vorrausgesetzt, meine Schätzung des Jahreseinkommens war hoch genug.
    Es findet sich in den Infoschreiben der KSK aber folgendes:
    „Auch bei Bewilligung von Befreiung und Zuschuss sind von der KSK keine Geldzahlungen zu erwarten. Die Zuschuesse werden nämlich mit den im Regelfall hoeheren Rentenversicherungsbeiträgen verrechnet.“

    Heißt das jetzt, dieser oben erwähnte 50%tige Zuschuss wird erstmal für die Rentenversicherungsbeiträge verbraucht? Im Endeffekt bekomme ich also garnix für die PKV, weil die Beitragssätze zur RV ja eh höher sind als die zur KV, es bleibt nix übrig? Oder gibt es für die RV ebenfalls einen eigenen Zuschuss?

  5. Die 7,3 % beziehen sich auf die Krankenversicherung. Die KSK wirkt wie ein Arbeitgeber, der seinen Teil vom Krankenkassenbeitrag zahlt.

  6. Daniel sagt:

    Für die RV gibts also keine Zuschüsse?

  7. Das weiß ich nicht. Wenn Du es herausgefunden hast, freue ich mich, wenn du es mit uns teilst. Das ist eine interessante Frage.

  8. Daniel sagt:

    Habe mal bei der KSK angerufen. Die Aussage war eindeutig: Zur gesetzlichen RV gibt es keine Zuschüsse, bei gleichzeitiger privater Krankenversicherung.

  9. Vielen Dank für den Hinweis. Gibt es einen Zuschuss bei Nutzung der gesetzlichen KK?

  10. Daniel sagt:

    Danach habe ich nicht explizit gefragt, denn ich gehe davon aus dass es sich dann so verhält wie Du es schon in deinem Blog beschrieben hast. 50% Zuschuss auch zur RV.
    So lesen sich auch alle Infoschriften auf den Seiten der KSK.

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  2. Das müssen Freiberufler über die private Krankenversicherung wissen > Kunst und so.

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