Richtig Rechnungen stellen Teil 1: 10 Dinge die in jeder Rechnung enthalten sein müssen

Rechnung richtig stellen

Gleich richtig machen. Foto: Andres Rueda

Wer gute Arbeit leistet, möchte auch anständig entlohnt werden. Eine ordentlich ausgestellte Rechnung beschleunigt nicht nur, den Erhalt des Geldes, sie zeugt auch von Professionalität. Der Kunde kann die Umsatzsteuer nur geltend machen, wenn ihm eine Rechnung vorliegt, die folgende Punkte enthält:

Was Rechnung enthalten müssen

  1. Name und Anschrift des zu leistenden Unternehmens / Freiberuflers
  2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  3. Ausstellungsdatum
  4. Menge und Bezeichnung der Lieferung oder Dienstleistung
  5. Das Entgelt und den anzuwendenden Umsatzsteuersatz. Wessen Rechnung verschiedene Steuersätze enthält, muss diese gesondert aufschlüsseln. (Wer nicht sicher ist, ob er 7 oder 19% Mehrwertsteuer berechnen muss kann in diesem Artikel nachlesen, wann welcher Steuersatz angewendet wird.)
  6. Der Betrag der Umsatzsteuer oder den Hinweis auf die Steuerbefreiung
  7. Eine fortlaufende Rechnungsnummer
  8. Den Zeitpunkt der Lieferung oder der Leistung. Bei Anzahlungen auch den Zeitpunkt der Zahlung insofern sie nicht mit dem Ausstellungsdatum übereinstimmen.
  9. Die Steuernummer. Bei Leistungen innerhalb der EU gehört die Umsatzsteuer- Identifikationsnummer, kurz Ust.-IdNr. des Freiberuflers und des Kunden mit auf die Rechnung
  10. Vereinbarte Minderungen des Entgelts, wie Rabatte oder Skonti, sofern sie noch nicht im Rechnungsbetrag enthalten sind.

Übrigens müssen Kopien der Rechnungen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Kleinstbetragrechnung über 150 Euro

Unterschreitet eine Rechnung den Betrag von Brutto (incl. Umsatzsteuer) 150,- Euro, so gilt sie als Kleinbetragsrechnung und muss nur die folgenden Dinge enthalten:

  1. Name und Anschrift des zu leistenden Unternehmens/ Freiberufler
  2. Ausstellungsdatum
  3. Menge und Bezeichnung der Lieferung oder Dienstleistung
  4. den anzuwendenden Umsatzsteuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung
  5. Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe. Die Mehrwertsteuer muss nicht gesondert ausgewiesen werden.

Der Praxisleitfaden Einnahmen-Überschuss-Rechnung kostet 16,20 Euro und ist ein Schritt für Schritt Anleitung, damit die Abrechnung beim Finanzamt ein Erfolg wird. Ich lege jedem dieses Buch jeden Selbstständigen ans Herz.

Wenn Ihr eine Frage zum Thema habt oder Eure Erfahrungen teilen wollt, hinterlasst ein Kommentar.

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10 Replies to Richtig Rechnungen stellen Teil 1: 10 Dinge die in jeder Rechnung enthalten sein müssen

  1. benno sagt:

    sehr wichtig! gut, dass du das mal aufgreifst.

    und für deinen nächsten blogeintrag hätte ich auch schon eine idee: umsatzsteuer bei innergemeinschaftlichen (also innerhalb der EU) erwerb und/oder dienstleistungen. ganz heikles thema ;-)

  2. hey Benno

    dafür benötige ich devnitiv Deine Hilfe! Ich geb das Bier aus! :)

  3. benno sagt:

    du, ich bin da auch noch nicht tief eingetaucht. mein bisheriger wissensstand: die umsatzsteuer wird dort abgeführt, wo der leistungsempfänger sitzt…aber auch nur, wenn der leistungserbringer umsatzsteuerpflichtig ist.

    heißt: schreibst du auf deine rechnung bspw. an einen auftragnehmer in belgien deine umsatzsteuer ID drauf, müsste der an das belgische finanzamt umsatzsteuer abführen. also umgekehrt wie es innerhalb eines landes funktioniert. die umsatzsteuer zahle ich als bestandteil des rechnungsbetrags bspw an den pantomime meines vertrauens und dieser führt die UST (so er denn UST pflichtig ist) dann an das finanzamt ab.

    sobald ich bisschen rechtssicherheit auf dem gebiet hab, sag ich dir bescheid ;-)

  4. Selbstständiger sagt:

    Hallo,

    mein Kunde verlangt von mir, meine Rechnungen
    1. am Ende des Monats zu stellen und
    2. das Datum der Rechnungsstellung auf den letzten Tag des Monats auszustellen.

    Das ist doch beides nicht möglich oder? Schließlich ist das ja kein Wunschkonzert, ich erstelle meine Rechnung (mit entsprechendem Datum) wenn ich die Zeit dazu habe (natürlich innerhalb der 6 Monate nach Leistungserbringung).

  5. Freiberufler sagt:

    Hi Stefan,
    ich bin Freiberufler und ich habe erst seit einem Paar Monaten angefangen, selbständig zu arbeiten. Ich finde deine Beiträge zum Thema sehr interessant und möchte gerne noch mehr darüber lesen. Hast du vor, noch andere Artikel zu veröffentlichen?

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