Das müssen Freiberufler über die private Krankenversicherung wissen

Wer sich für den Schritt vom Angestellten zum Freiberufler entscheidet, geht ein Risiko ein. Denn anders als Beschäftigte, die eine gewisse Sicherheit im Alltag genießen, müssen Freiberufler jeden Tag auf´s Neue um Kunden und lukrative Aufträge kämpfen. Ausfallzeiten werden hier zu einer doppelten Belastung. Es liegt daher im Interesse eines jeden Freiberuflers, sich adäquat und angemessen abzusichern. Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Altersvorsorge gehört die private Krankenversicherung hier zu den wichtigsten Versicherungen. Schließlich steht und fällt der Erfolg als Freiberufler mit der Gesundheit.

Können Freiberufler in die private Krankenversicherung eintreten?

Eine durchaus berechtigte Frage. Denn anders als Selbständige ist es nicht jedem Freiberufler möglich, ohne Weiteres in die private Krankenversicherung zu wechseln. Ausschlaggebend für den Eintritt in die private Krankenversicherung ist § 5 SGB V. Laut Abs. 1 § 5 SGB V sind Künstler und Publizisten, die unter das Künstlersozialversicherungsgesetz fallen, in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Diese Gruppe der Freiberufler muss vor dem Wechsel in die private Krankenversicherung also sehr genau prüfen, ob sie überhaupt in die private Krankenversicherung eintreten kann. Andere Freiberufler, zu denen etwa Informatiker, Ärzte, Anwälte, Steuerfachleute usw. gehören, können dagegen in die private Krankenversicherung eintreten.

Private Krankenversicherung für Freiberufler – Beitrag vs. Leistung

Die private Krankenversicherung gibt Freiberuflern eine Möglichkeit, die Gesundheit auf einem hohen Leistungsniveau abzusichern. Zu den immer wieder genannten Leistungen für die private Krankenversicherung gehören unter anderem die Behandlung durch den Chefarzt, eine Unterbringung im Einbettzimmer bei stationären Behandlungen oder ein 100-prozentiger Zahnersatz. Allerdings schlagen sich diese Leistungen im Beitrag für die private Krankenversicherung nieder.

Freiberufler, die bekanntlich auf eigene Rechnung arbeiten, haben ein berechtigtes Interesse daran, den Beitrag nicht ausufern zu lassen. Experten raten grundsätzlich dazu, immer zuerst alle Leistungen über die private Krankenversicherung abzudecken, die medizinisch unbedingt relevant sind – sowohl im stationären wie dem ambulanten Bereich. Parallel dazu bietet die private Krankenversicherung die Möglichkeit, etwa über einen Selbstbehalt den Beitrag niedrig zu halten.

Aber Achtung: Im Krankheitsfall muss der Freiberufler zuerst den Selbstbehalt aus eigener Tasche ausschöpfen. Die Selbstbeteiligung sollte sich daher nach der finanziellen Leistungsfähigkeit richten. Ein weiterer Punkt betrifft das Krankengeld. Da die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall fehlt, muss jeder Freiberufler eine Balance zwischen finanziellen Reserven, Krankengeld durch die private Krankenversicherung und der Beitragshöhe finden.

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13 Replies to Das müssen Freiberufler über die private Krankenversicherung wissen

  1. Anne Winke sagt:

    Das wichtigste für Selbständige und Freiberufler ist ja:
    Der Beitrag in der PKV ist nicht vom Einkommen abhängig. Dies ist hier das absolut wichtigste. Steht auch auf http://www.pkv-infos.net/pkv-wechsel.php und allen anderen Vergleichsseiten, es gibt ja Tausende.

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