Das muss jede Taxiquittung enthalten


Das Finanzamt kann ganz schön gemein sein und die sorgfältig gesammelten Taxiquittungen einfach nicht anerkennen. Warum? Meist sind die Quittungen schlampig ausgefüllt und damit nutzlos für die Steuererklärung.

Was ist eine „Stadtfahrt“ mit 7% Mehrwertsteuer?

Wer kennt nicht folgende Situation: „Wollen sie eine Quittung?“ – „Ja, bitte!“ – „Ist es OK, wenn ich Stadtfahrt ankreuze?“ – „Ja, ist ok.“

Für Taxifahrten gibt es zwei Steuerarten. Stadtfahrten werden mit 7% Mehrwertsteuer berechnet. Der Rest mit den üblichen 19%. Der Endpreis im Taxi ist immer Bruttopreis incl. Steuern. Schwups, hat der Taxifahrer mehr Gewinn gemacht, denn er muss bei Stadtfahrten vom Taxipreis nur 7% Mehrwertsteuer abführen. Ihr dagegen könnt auch nur 7% gegenrechnen.

Um eine Stadtfahrt handelt es sich nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG wenn die Fahrt

  • Innerhalb einer Gemeinde (Ortsschild) stattfindet oder
  • die Beförderungsstrecke unter 50 km lang ist

Solltet ihr also mehrere Ortschaften durchkreuzen oder ist die Fahrt länger als 50 km dann besteht darauf, dass der Kutscher 19% ausweist.

Das muss eine ordentliche Taxiquittung enthalten

Damit Taxiquittungen vom Finanzamt anerkannt werden, müssen sie folgende Dinge enthalten:

  • Name und Anschrift des Unternehmers
  • Ordnungsnummer des Taxis
  • Fahrtstrecke ( Start- und Endpunkt)
  • Fahrpreis
  • Steuersatz (steht kein Steuersatz auf der Quittung, kann man gar nichts abziehen
  • Datum
  • Unterschrift des Fahrers

Bei Beträgen über 150 Euro muss außerdem enthalten sein

  • ausgewiesener Mehrwertsteuerbetrag
  • Steuer- oder Umsatzsteueridentnummer
  • durchlaufende Rechnungsnummer

Das kann das Taxiunternehmen auch nachschicken. Bis dahin nehmt Ihr einfach die Quittung als Beleg.

Taxi ist nicht gleich „Minicar“

Ein Taxi ist vor dem Fiskus nur dann ein Taxi, wenn es eine entsprechende Zulassung besitzt. Mietwagenfirmen wie Minicar oder Cityhopper besitzen diese nicht. Hier sind immer 19% Umsatzsteuer fällig. Die 7% sind in diesem Fall immer falsch und werden nicht anerkannt.
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9 Replies to Das muss jede Taxiquittung enthalten

  1. Guten Tag,

    zunächst ein Lob für Ihre umfangreiche und verständliche Darstellung der Situation.
    Nur ein kleiner Fehler hat sich eingeschlichen:

    Sie stellen zwar die Kriterien für eine Taxifahrt zum ermäßigten Steuersatz richtig dar, nur Ihre Interpretation („Solltet ihr also mehrere Ortschaften durchkreuzen oder ist die Fahrt länger als 50 km…“) ist nicht ganz richtig.
    Auch wenn mehrere Ortschaften durchfahren werden, die Fahrt jedoch „nur“ bis 50km lang ist, wird ermäßigter Steursatz fällig.
    Also lautet die korrekte Formulierung:
    Ist also eure Fahrt länger als 50km, so wird der volle Mehrwertsteuersatz fällig, es sei denn, die Fahrt bleibt innerhalb der Gemeinde (genauer gesagt des Pflichtbeförderungsbereiches); dann bleibt es beim ermäßigten Mehrwertsteuersatz.

    Anmerkung: Fahrten innerhalb einer Gemeinde aber ÜBER 50km sind zwar sehr selten, in Düsseldorf (sehr großes Pflichtbeförderungsgebiet) oder Berlin aber durchaus möglich.

    Grüße aus Weinheim

    Andreas Wolff
    Taxi Wolff Weinheim

  2. Auch von mir einen dickes Lob für die griffige Darstellung der Materie.

    Weil das alles selbst für Gerichte und Verwaltung so einfach ist, beschäftigt sich jetzt auch der europäische Gerichtshof mit der ungleichen Besteuerung von Mietwagen und Taxen. Unser deutscher Bundesfinanzhof sandte einen Hilferuf nach Brüssel:
    BFH Beschluss vom 10.07.2012 – XI R 39/10 (veröffentlicht am 10.10.2012)
    Verfahren beim EuGH: C-454/12

    Also: Gegen alle Bescheide vorsorglich Einspruch einlegen und den Ausgang abwarten. Eine risikolose Einspruchsrücknahme geht immer.

  3. Bernd Lange-Irschl sagt:

    Taxi Wolff Weinheim irrt ebenfalls etwas: Entscheidend ist nicht das Pflichtfahrgebiet, sonder tatsächlich die Gemeinde ($12 Abs. 2 Satz 10a). Wenn also insgesamt mehr als 50 Kilometer zurückgelegt werden und dabei die Gemeindegrenze überfahren wird, ist der normale Steuersatz fällig.

  4. Hi Bernd,

    Danke für den Hinweis. Schade, dass es keine einfache Regel gibt.

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