Kleines Steuer- Einmaleins Teil 6: Arbeitszimmer absetzen

Viele Freiberufler wie Lehrer, Rechtsanwälte, Dozenten, Programmierer oder Grafikdesigner arbeiten von zu Hause. Da sie die meisten Dinge vom heimischen Schreibtisch erledigen können, müssen sie kein Büro anmieten. In der Regel nutzen Freiberufler ein separates Arbeitszimmer. Da kommt schnell die Frage auf, wie ich mein Arbeitszimmer von der Steuer absetzten kann.

Was ist ein häusliches Arbeitszimmer

Das Problem ist, dass der Begriff Arbeitszimmer gesetzlich nicht eindeutig definiert ist. Nach Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes hat ein „häusliches Arbeitszimmer“ folgende Eigenschaften:

  • Ist in seiner Funktion, Ausstattung und Lage in die häusliche Sphäre eingebunden
  • Dient vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer bzw. -organisatorischer Arbeiten
  • Wird nahezu ausschließlich zu betrieblichen oder beruflichen Zwecken genutzt

Ein „häusliches Arbeitszimmer“ wird nicht anerkannt wenn…

…die Räume in ihrer Ausstattung und Funktion nicht wie ein typisches Arbeitszimmer eingerichtet sind. Unter typischen Arbeitszimmer kann man ein Büro verstehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Arbeitszimmer von der Lage in die häusliche Sphäre eingebunden ist. Beispiele dafür sind Werkstatt, Behandlungsraum, Probenraum oder Ausstellungszimmer.

Wenn familienfremde Mitarbeiter in dem Raum beschäftigt werden oder das Zimmer in einem fremden Gebäude gemietet ist, gilt der Raum ebenfalls als nicht „häuslich“. Lebt ein freiberuflicher Übersetzer in einem Mehrfamilienhaus und mietet die Kellerräume für seine Arbeit an, so hat er damit ein außerhäusliches Arbeitszimmer. Das kann komplett abgesetzt werden.

Wie viel kann bei einem „häusliches Arbeitszimmer“ abgesetzt werden? (Rechtslage seit 2010)

Bis zu 1250 Euro können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das gilt wenn für die betriebliche und berufliche Tätigkeit kein andere Platz zur Verfügung steht.

Arbeitszimmer außerhalb der häuslichen Umgebung

Alle Räume, die außerhalb der häuslichen Umgebung als Arbeitszimmer angemietet werden können im vollen Umfang abgesetzt werden. Hier ein paar Beispiele:

  • Werksstatt
  • Praxis
  • Behandlungsraum
  • Büro
  • Probenraum
  • Kanzlei
  • Lager
  • Ausstellungsraum

Die Ausstattung für einen Arbeitsraum und die Arbeitsmittel sind in vollem Umfang absetzbar. Achtet bei der Höhe des Betrages ob es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut handelt.

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10 Replies to Kleines Steuer- Einmaleins Teil 6: Arbeitszimmer absetzen

  1. Erst einmal vielen Dank für diese sehr informative Seite!

    Wie ist das wenn einem das Haus gehört in welchem das Arbeitszimmer eingerichtet ist? Was kann dann hier genau abgesetzt werden?

    Vielen Dank schon mal vorab für die Antwort
    Marjeta

  2. Hi Marjeta,

    Für das Zimmer kannst Du zwar keine Miete absetzen aber die Einrichtung wie Bürostuhl und Arbeitsmaterialien.
    lg
    Stefan

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