Abgrenzung zwischen künstlerischer oder gewerblicher Tätigkeit

Künstler sind freiberuflich tätig und können – wie die nachfolgende Übersicht zeigt – eine Reihe steuerlicher Vorteile beanspruchen.

Künstlerische Tätigkeit Gewerbliche Tätigkeit
Der Gewinn kann immer (unabhängig von der Höhe des Gewinns und des Umsatzes) mit einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt werden Der Gewinn ist durch Bilanzierung zu ermitteln (Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist nur möglich, wenn der Gewinn 50.000 € oder der Umsatz 500.000 € nicht überschreitet).
keine Gewerbesteuer Gewebesteuer fällt nach Überschreiten des Freibetrags von 24.500 € an.
Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (also erst, wenn der Kunde bezahlt) Grundsätzlich gilt das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (also mit Ausstellen der Rechnung)

Traditionell gibt es Berufszweige, die von vornherein als künstlerisch eingestuft werden, wie z. B. Bildhauer, Maler, Sänger, Dirigent, Schauspieler und Bühnenbildner. Eine künstlerische Tätigkeit setzt eine gewisse Gestaltungshöhe voraus, sodass es auch bei den typischen Künstlern Randbereiche geben kann, die als gewerblich angesehen werden. Wenn Juristen darüber urteilen, ob Kunst eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht hat, wird es kompliziert. Die nachfolgenden Beispiele zeigen, worauf es ankommt:

  • Schauspieler, Regisseure und Synchronsprecher sind grundsätzlich künstlerisch tätig. Ein Schauspieler, der als Sprecher von Werbetexten auftritt, ist insoweit gewerblich tätig.
  • Gebrauchsgraphiker ist freiberuflich tätig, sofern und soweit er eine künstlerisch-schöpferische Tätigkeit entfaltet (BFH, 14.12.1976, BStBl. II 77, 474)
  • Fotografie und Film kann nur im Ausnahmefall als künstlerisch eingestuft werden, wenn eine eigenschöpferische Motivgestaltung (Bildaussage) im Vordergrund steht.

Bei gemischten Tätigkeiten können die Einnahmen, die auf die künstlerischen und gewerblichen Teile entfallen, aufgeteilt werden.

Dieser Beitrag wurde feundlich bereitgestellt von Wilhelm Krudewig / Krudewig Steuermedien GmbH. Weitere interessante Steuertipps gibt es bei Krudewig

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