Auch wenn Steuern nicht zum absoluten Lieblingsthema eines Kulturschaffenden gehören, eine korrekte Abrechnung scheint zwar kompliziert, ist am Ende aber gar nicht so schwer. Meist ist die Angst etwas falsch zu machen größer als das Problem an sich. Seid euch gewiss, ihr seid nicht die Einzigen, denen Steuern immer wie ein Buch mit sieben Siegeln vorkommen. Gerade beim Thema Mehrwertsteuer kommt man schnell in die Versuchung pauschal immer 19% abzurechnen, um „auf Nummer sicher“ zu gehen. Dies ist meist nicht nur unnötig, sondern auch falsch. Lüften wir das Geheimnis, wann 7 und wann 19% Mehrwertsteuer abgerechnet werden dürfen
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2009
Das wichtigste zur Künstlersozialkasse (KSK)
Wer kommt in die KSK?
Wer selbstständig künstlerisch oder publizistisch arbeitet, hat schon einmal gute Chancen in die KSK aufgenommen zu werden. Es muß dabei eine „eigenschöpferische Leistung vorliegen“. Diese Voraussetzung ist damit relativ weit auslegbar. Als Beweis für die künstlerische Tätigkeit reichen in der Regel ein paar Flyer, ausgestellte Rechnungen oder Verträge. Das Mindesteinkommen aus Kunst und Co sollte mindestens 3900 Euro im Jahr betragen. Werden alle Anforderungen erfüllt und nicht mehr als ein Arbeitnehmer eingestellt, gilt es nur noch den Antrag auszufüllen und los geht’s





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