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	<title>Kunst und so. &#187; Recht</title>
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	<description>Selbstvermarktung, Leidenschaft und kreatives Zeitverdienen.</description>
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		<title>Das muss jede Taxiquittung enthalten</title>
		<link>http://www.kunstundso.com/2011/10/18/das-muss-jede-taxiquittung-enthalten/</link>
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		<pubDate>Tue, 18 Oct 2011 20:15:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Wabner</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[19%]]></category>
		<category><![CDATA[7]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Finanzamt kann ganz schön gemein sein und die sorgfältig gesammelten Taxiquittungen einfach nicht anerkennen. Warum? Meist sind die Quittungen schlampig ausgefüllt damit nutzlos für die Steuererklärung.]]></description>
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<p><img src="http://vg02.met.vgwort.de/na/665ebaf2002d495bb791ab1aa55bce60" alt=" Das muss jede Taxiquittung enthalten" width="1" height="1" title="Das muss jede Taxiquittung enthalten" /><br />
Das Finanzamt kann ganz schön gemein sein und die sorgfältig gesammelten Taxiquittungen einfach nicht anerkennen. Warum? Meist sind die Quittungen schlampig ausgefüllt und damit nutzlos für die Steuererklärung.<span id="more-41611"></span></p>
<p><strong> </strong></p>
<h1><strong>Was ist eine „Stadtfahrt“ mit 7% Mehrwertsteuer?</strong></h1>
<p><strong> </strong></p>
<p>Wer kennt nicht folgende Situation: „Wollen sie eine Quittung?“ &#8211; „Ja, bitte!“ &#8211; „Ist es OK, wenn ich <strong>Stadtfahrt</strong> ankreuze?“ &#8211; „Ja, ist ok.“</p>
<p>Für Taxifahrten gibt es zwei Steuerarten. Stadtfahrten werden mit 7% Mehrwertsteuer berechnet. Der Rest mit den üblichen 19%. Der Endpreis im Taxi ist immer Bruttopreis incl. Steuern. Schwups, hat der Taxifahrer mehr Gewinn gemacht, denn er muss bei Stadtfahrten vom Taxipreis nur <strong>7% Mehrwertsteuer abführen.</strong> Ihr dagegen könnt auch nur 7% gegenrechnen.</p>
<p>Um eine Stadtfahrt handelt es sich nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG wenn die Fahrt</p>
<ul>
<li>Innerhalb einer Gemeinde (Ortsschild) stattfindet <strong>oder</strong></li>
<li>die Beförderungsstrecke unter 50 km lang ist</li>
</ul>
<p>Solltet ihr also mehrere Ortschaften durchkreuzen oder ist die Fahrt länger als 50 km dann besteht darauf, dass der Kutscher 19% ausweist.</p>
<h1><strong>Das muss eine ordentliche Taxiquittung enthalten </strong></h1>
<p><strong> </strong></p>
<p>Damit Taxiquittungen vom Finanzamt anerkannt werden, müssen sie folgende Dinge enthalten:</p>
<p><strong> </strong></p>
<ul>
<li>Name und Anschrift des Unternehmers</li>
<li>Ordnungsnummer des Taxis</li>
<li>Fahrtstrecke ( Start- und Endpunkt)</li>
<li>Fahrpreis</li>
<li>Steuersatz (steht kein Steuersatz auf der Quittung, kann man gar nichts abziehen</li>
<li>Datum</li>
<li>Unterschrift des Fahrers</li>
</ul>
<p><strong> </strong></p>
<h1><strong>Bei Beträgen über 150 Euro muss außerdem enthalten sein</strong></h1>
<ul>
<li>ausgewiesener Mehrwertsteuerbetrag</li>
<li>Steuer- oder Umsatzsteueridentnummer</li>
<li>durchlaufende Rechnungsnummer</li>
</ul>
<p>Das kann das Taxiunternehmen auch nachschicken. Bis dahin nehmt Ihr einfach die Quittung als Beleg.</p>
<p><strong> </strong></p>
<h1><strong>Taxi ist nicht gleich „Minicar“</strong></h1>
<p>Ein Taxi ist vor dem Fiskus nur dann ein Taxi, wenn es eine entsprechende Zulassung besitzt. <strong>Mietwagenfirmen wie Minicar</strong> oder Cityhopper besitzen diese nicht. Hier sind immer<strong> 19% Umsatzsteuer</strong> fällig. Die 7% sind in diesem Fall immer falsch und werden nicht anerkannt.<br />
<strong>Weitere interessante Artikel</strong></p>
<p><a title="Business Model Generation Teil 1: Die Geschäftsmodel Leinwand" href="http://www.kunstundso.com/2011/06/08/business-model-generation-teil-1-die-geschaftsmodel-leinwand/">Business Model Generation Teil 1: Die Geschäftsmodel Leinwand</a></p>
<p><a title="Permanent Link to Das müssen Freiberufler über die private Krankenversicherung wissen" rel="bookmark" href="http://www.kunstundso.com/2011/05/17/das-mussen-freiberufler-uber-die-private-krankenversicherung-wissen/">Das müssen Freiberufler über die private Krankenversicherung wissen</a></p>
<p><a title="Permanent Link to Wie kalkuliert ein Freiberufler seinen Stundensatz?" rel="bookmark" href="http://www.kunstundso.com/2011/03/25/wie-kalkuliert-ein-freiberufler-seinen-stundensatz/">Wie kalkuliert ein Freiberufler seinen Stundensatz?</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Der Kunde zahlt nicht? Teil 3: Selbstbewusstsein und wie man Ratenzahlung vereinbart</title>
		<link>http://www.kunstundso.com/2011/06/10/der-kunde-zahlt-nicht-teil-3-selbstbewusstsein-und-wie-man-ratenzahlung-vereinbart/</link>
		<comments>http://www.kunstundso.com/2011/06/10/der-kunde-zahlt-nicht-teil-3-selbstbewusstsein-und-wie-man-ratenzahlung-vereinbart/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 10 Jun 2011 19:59:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Wabner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alle Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[So wird's gemacht...]]></category>
		<category><![CDATA[Soziale Kompetenz]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps für Einsteiger]]></category>

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		<description><![CDATA[Schon im Artikel Der Kunde zahlt nicht? Teil 1: Die nächsten Schritte  und Der Kunde zahlt nicht? Teil 2: Vorbeugen und Cool bleiben habe ich Tipps gegeben, wei man bei Zahlungsverzug vorgeht. Niels Breithaupt ist Rechtsanwalt und Schulden sind sein täglich Brot. Deswegen ist er der beste Ansprechpartner, wenn es um dieses Thema geht. In diesem Gastartikel gibt er seine Ratschläge als Rechtsanwalt:]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Schon im Artikel <a href="http://www.kunstundso.com/2011/02/21/der-kunde-zahlt-nicht-teil-1-die-naechsten-schritte/">Der Kunde zahlt nicht? Teil 1: Die nächsten Schritte</a> und <a title="Permanent Link to Der Kunde zahlt nicht? &lt;p&gt;Teil 2: Vorbeugen und Cool bleiben" rel="bookmark" href="http://www.kunstundso.com/2011/03/09/der-kunde-zahlt-nicht-teil-2-vorbeugen-und-cool-bleiben/">Der Kunde zahlt nicht?</a> <a title="Permanent Link to Der Kunde zahlt nicht? &lt;p&gt;Teil 2: Vorbeugen und Cool bleiben" rel="bookmark" href="http://www.kunstundso.com/2011/03/09/der-kunde-zahlt-nicht-teil-2-vorbeugen-und-cool-bleiben/">Teil 2: Vorbeugen und Cool bleiben</a> habe ich Tipps gegeben, wei man bei Zahlungsverzug vorgeht. <a href="http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/" target="_blank">Nils Breithaupt</a> ist Rechtsanwalt und Schulden sind sein tägliches Tagesgeschäft. Deswegen ist er der beste Ansprechpartner, wenn es um dieses Thema geht. In diesem Gastartikel gibt er seine Ratschläge.</p>
<p><span id="more-36501"></span></p>
<h1><strong>Der Gläubiger als Bittsteller!?</strong></h1>
<p>Grundsätzlich präsentieren sich viele Gläubiger als Bittsteller und machen ihre berechtigten Forderungen nicht selbstbewusst geltend. Dabei ist doch die zeitnahe Bezahlung von Rechnungen, zumindest in Deutschland, üblich und selbstverständlich. Ein schlechtes Gewissen braucht niemand zu haben, nur weil er die Bezahlung seiner bereits erbrachten Leistung verlangt.</p>
<p>Auch der Forderung eines angemessenen Vorschusses steht aus meiner Sicht nichts entgegen. Gerade bei Neukunden sollte hiervon viel öfter Gebrauch gemacht werden. Lohnenswerte Neugeschäfte werden so wohl nicht verhindert. Im Gegenteil, ein solches Verhalten ist für mich Ausdruck einer gewissen Professionalität und wird auch dementsprechend wahrgenommen.</p>
<h1><strong>Wie mahne ich?</strong></h1>
<p>Wenn Kunden auf die gestellte Rechnung nicht zahlen, sollte immer in einem gleich bleibenden Turnus gemahnt werden. Wichtig ist die Einführung eines schematisierten Mahnverfahrens, welches immer gleich abläuft (außer es sprechen konkrete Gründe dagegen). Schlecht ist, wenn sich eine inkonsequente Forderungsbeitreibung im Kundenkreis verbreitet.</p>
<p>Zum Thema Selbstbewusstsein: Es gibt sogar Firmen, die bereits vor der eigentlichen Fälligkeit ein erstens „Mahnschreiben“ versenden und an den bevorstehenden Zahlungstermin erinnern. Man muss sich seine Kunden erziehen und im Ergebnis bleibt festzustellen, dass diese nur machen was man mit sich machen lässt.</p>
<h1><strong>Der Schuldner will und kann nicht?</strong></h1>
<p>Was aber tun, wenn der Schuldner zwar zahlungswillig aber nicht zahlungsfähig, grundsätzlich also kooperativ ist. Üblich ist der Abschluss einer <strong>Ratenzahlungsvereinbarung</strong>. Diese sollte aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. Dabei ist es zweckmäßig, verschiedene andere Dinge mitzufixieren, z.B. welche Konsequenzen ein Ausbleiben einer Rate hat.</p>
<p>Zudem sollte ein möglicherweise doch noch notwendig werdendes Gerichtsverfahren schon mit vorbereitet werden. Dies durch eine Erklärung des Schuldners, dass er die konkrete Schuld aus dem streitgegenständlichen Schuldverhältnis als vollumfänglich bestehend anerkennt.</p>
<p>So lässt sich dann ein etwaiges Prozessrisiko minimieren. Man sollte wissen, dass es in einem möglichen Prozess bestimmte Beweislastregeln gibt. Grundsätzlich hat der Kläger das Bestehen seines Anspruchs (dem Grunde und der Höhe nach) zu beweisen. In der Praxis scheitern manche Prozesse schlicht daran, dass der Kläger seinen Anspruch einfach nicht beweisen kann. Dies, weil es z.B. weder Zeugen (er selbst ist keiner) noch irgendwelche schriftlichen Fixierungen gibt. Nicht ausreichend ist die bloße Vorlage der Rechnung, die neben ihrer Existenz zunächst nichts weiter beweist …</p>
<h1><strong>Die optimale Vereinbarung!</strong></h1>
<p>Optimal ist es, wenn eine solche Vereinbarung notariell getroffen wird. Der Schuldner kann sich in diesem Fall wirksam der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen, was durch einen „einfachen“ Vertrag nicht möglich ist.</p>
<p>D.h. mit einem solchen Titel könnte, ohne ein weiteres gerichtliches Verfahren, der titulierte Anspruch mit staatlichen Mitteln geltend gemacht werden. Das wiederum heißt, es kann zum Beispiel ein Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung beauftragt oder eine Kontopfändung veranlasst werden.</p>
<p>Der  Notar ist immer objektiv und unparteiisch. Er kann (und soll) einen Vertrag für oder mit den Parteien entwerfen. Am Besten natürlich nach einem Entwurf des Gläubigeranwaltes. Die Notar-Kosten hierfür sind abhängig von der Forderungshöhe und deutlich geringer als man denkt. Bei den meisten Forderungen dürften die Kosten im zweistelligen Bereich liegen! Ein gutes Argument für den Gläubiger um ein solches Vorgehen durchzusetzen, denn so kann ein etwaiger gerichtlicher Prozess sehr kostengünstig vermieden werden.</p>
<h1><strong>Die erste Zahlung ist erfolgt</strong></h1>
<p>Was ist zu tun, wenn nun eine erste Rate gezahlt wird? Der Gläubiger hat, neben der Tilgung seiner Hauptforderung, Anspruch auf Verzinsung und Erstattung etwaiger Kosten (z.B. Mahngebühren). Gesetzlich geregelt ist in <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/367.htm" target="_blank">§ 367 BGB </a> eine Tilgung zunächst der Kosten, dann der Zinsen und erst dann der Hauptforderung.</p>
<div id="attachment_36531" class="wp-caption alignleft" style="width: 152px"><img class="size-full wp-image-36531" title="Rechtsanwalt_Berlin_Schoeneberg Nils Breithaupt" src="http://www.kunstundso.com/wp-content/uploads/2011/06/Rechtsanwalt_Berlin_Schoeneberg-Nils-Breithaupt.png" alt="Rechtsanwalt Berlin Schoeneberg Nils Breithaupt Der Kunde zahlt nicht? <p>Teil 3: Selbstbewusstsein und wie man Ratenzahlung vereinbart" width="142" height="177" /><p class="wp-caption-text">Rechtsanwalt Nils Breithaupt</p></div>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aus meiner Erfahrung wird dies von den Gläubigern nicht umgesetzt. Diese rechnen die Zahlungen in der Regel privilegiert an, nämlich zunächst auf die Hauptforderung. Im Ergebnis kann dies dann, je nach Forderungshöhe, deutliche Zinsverluste bedeuten. Umgekehrt, wie auch vom Gesetzgeber gewollt, können niedrige Raten im Einzelfall allein die Zinsen tilgen, sodass die Hauptforderung zunächst bestehen bleibt.</p>
<p>Man muss sich vor Augen führen das dem Schuldner ein Darlehen gewährt wird. Eigentlich selbstverständlich, wenn eben nicht zuerst die Darlehenssumme getilgt wird.</p>
<p>Wer mehr zum Thema Inkasso, bzw. zur Optimierung seines Forderungseinzuges lesen möchte, dem lege ich unseren <a href="http://www.rechtsanwalt-breithaupt.de/inkasso-e-mailkurs" target="_blank">kostenlosen E-Mail-Kurs</a> ans Herz.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Lest auch:</strong></p>
<p><a href="http://www.kunstundso.com/2011/02/21/der-kunde-zahlt-nicht-teil-1-die-naechsten-schritte/">Der Kunde zahlt nicht? Teil 1: Die nächsten Schritte</a></p>
<p><a title="Permanent Link to Der Kunde zahlt nicht? &lt;p&gt;Teil 2: Vorbeugen und Cool bleiben" rel="bookmark" href="http://www.kunstundso.com/2011/03/09/der-kunde-zahlt-nicht-teil-2-vorbeugen-und-cool-bleiben/">Der Kunde zahlt nicht?</a> <a title="Permanent Link to Der Kunde zahlt nicht? &lt;p&gt;Teil 2: Vorbeugen und Cool bleiben" rel="bookmark" href="http://www.kunstundso.com/2011/03/09/der-kunde-zahlt-nicht-teil-2-vorbeugen-und-cool-bleiben/">Teil 2: Vorbeugen und Cool bleiben</a></p>
<p><strong>Weitere interessante Artikel:</strong></p>
<p><a title="Permanent Link to 15 Gründe sich gerade jetzt selbstständig zu machen" rel="bookmark" href="http://www.kunstundso.com/2011/02/04/15-gruende-sich-gerade-jetzt-selbststaendig-zu-machen/">15 Gründe sich gerade jetzt selbstständig zu machen</a></p>
<p><a href="http://www.kunstundso.com/2011/04/26/richtig-rechnungen-stellen-teil-2-muss-man-seine-rechnung-unterschreiben/" target="_self">Richtig Rechnungen stellen Teil 2: Muss man seine Rechnung unterschreiben?</a></p>
<p><a href="http://www.kunstundso.com/2011/03/25/wie-kalkuliert-ein-freiberufler-seinen-stundensatz/" target="_self">Wie kalkuliert ein Freiberufler seinen Stundensatz?</a></p>
<p>&nbsp;</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibenden?</title>
		<link>http://www.kunstundso.com/2011/05/24/unterschied-zwischen-freiberufler-und-gewerbetreibenden/</link>
		<comments>http://www.kunstundso.com/2011/05/24/unterschied-zwischen-freiberufler-und-gewerbetreibenden/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 May 2011 17:07:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Wabner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alle Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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		<category><![CDATA[Gewerbetreibenden]]></category>
		<category><![CDATA[unterschied]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Abgrenzung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist nicht immer einfach. Freiberufler sind zwar auch Gewerbetreibende, geniessen aber gewisse Vorteile.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Die Abgrenzung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist nicht immer einfach. Freiberufler sind zwar auch Gewerbetreibende, geniessen aber gewisse Vorteile.</p>
<p><span id="more-35251"></span></p>
<h1>Vorteil Freiberufler</h1>
<ul>
<li><strong>Weniger Steuer zahlen</strong>. &#8220;Freien Berufe&#8221; unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Deswegen müssen sie auch kein Gewerbe anmelden. Die Vergabe der Steuernummer erfolgt direkt beim Finanzamt.</li>
<li><strong>Vereinfachte Buchführung.</strong> Der Gewinn kann mit einer einfachen Einnahmen-Überschuss Rechnung ermittelt werden. Eine doppelte Buchführung ist nicht nötig.</li>
<li><strong>teilweise geringere Mehrwertsteuer</strong>. Ein paar freie Berufe können den vergünstigten Mehrwertsteuersatz von 7 % benutzen. Wer dafür in Frage kommt, könnt ihr in dem Artikel <a title="Mehrwertsteuer: 7 oder 19 Prozent" href="http://www.kunstundso.com/2009/03/31/mehrwertsteuer-7-oder-19/" target="_self">Mehrwertsteuer: 7 oder 19 Prozent</a> nachlesen.</li>
</ul>
<p>All diese Vorteile machen das Leben einfacher. Doch nicht jeder kann sich einen Friberufler nennen.</p>
<h1><strong>Abgrenzung „Gewerbetreibende“ und „Freiberufler“ </strong></h1>
<p>Der Gesetzgeber  hat in § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) aufgeführt, welche Tätigkeiten im einzelnen unter &#8220;freie Berufe&#8221; fallen. Freiberufler sind:</p>
<ul>
<li>selbstständig und eigenverantwortlich tätig</li>
<li>üben eine freie <strong>wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende</strong> oder <strong>erzieherische</strong> Tätigkeit aus</li>
</ul>
<p>Einen definierten Oberbegriff gibt es nicht. Bei Berufen, die den oben genannten Voraussetzungen ähneln, muss im Einzelfall entschieden werden. Die gesetzlichen Vorschriften zur Abgrenzung des Freiberuflers vom Gewerbetreibenden sind nicht eindeutig. Letztlich entscheidet allein das Finanzamt, ob Ihr als Freiberufler eingestuft werdet. Nach dem Gesetzgeber ist das ausschlaggebende Kriterium die geistige, schöpferische Arbeit. Bei der Erklärung beim Finanzamt, sollte auf diese Punkte Wert gelegt werden!<br />
<strong><br />
</strong></p>
<h1>Was gehört zu den freien Berufen?</h1>
<p>Diese Kategorien gehören zu den freien Berufen. Aber Achtung, es kommt immer auf die genaue Tätigkeit an.</p>
<h2>Freie Berufe</h2>
<ul>
<li><strong>Alten- und Krankenpfleger. </strong>Ist freiberuflich, wenn<strong> </strong>es um die Pflege geht. Eine hauswirtschaftliche Versorgung des Patienten wie z.B. häuslicher Pflegedienst fällt unter Gewerbe.</li>
<li><strong>Architekt.</strong> Wenn ein Architekt schlüsselfertige Bauten erstellt, fällt er unter Gewerbetreibenden.</li>
<li><strong>Arzt</strong></li>
<li><strong>Bauingenieur</strong></li>
<li><strong>Baustatiker</strong></li>
<li><strong>Biologe</strong></li>
<li><strong>Buchprüfer. </strong>Wenn er vereidigt ist.</li>
<li><strong>Bücherrevisor. </strong>Wenn er vereidigt ist.</li>
<li><strong>Designer</strong></li>
<li><strong>Dolmetscher</strong></li>
<li><strong>Ergotherapeut</strong></li>
<li><strong>Fahrschulehrer</strong></li>
<li><strong>Hebamme</strong></li>
<li><strong>Heilpraktiker</strong></li>
<li><strong>Handelschemiker</strong></li>
<li><strong>Ingenieur. </strong>Wenn er an der Herstellung, Bearbeitung oder Vertrieb von Waren beschäftigt ist, fällt die Tätigkeit unter Gewerbe.</li>
<li><strong>Innenarchitekt</strong></li>
<li><strong>Interviewer</strong></li>
<li><strong>Journalist</strong></li>
<li><strong>Kameramann</strong></li>
<li><strong>Krankengymnast</strong></li>
<li><strong>Künstler. </strong>Wenn eine eigenständige schöpferische Leistung vorliegt.</li>
<li><strong>Lehrer. </strong>Reit- und Tanzlehrer fallen unter Gewerbe.</li>
<li><strong>Logopäde</strong></li>
<li><strong>Lotse</strong></li>
<li><strong>Maler.</strong> Wenn eine eigenständige schöpferische Leistung vorliegt, z.B. Kunstmaler.</li>
<li><strong>Masseur. </strong>Wenn er als Heilmasseurs, der staatlich anerkannt ist. Sport- oder Wellnesmassagen gehören nicht dazu.</li>
<li><strong>Medizinischer Fußpfleger</strong></li>
<li><strong>Musiker. </strong>Wenn eine eigenständige schöpferische Leistung vorliegt.</li>
<li><strong>Notar</strong></li>
<li><strong>Orthoptist</strong></li>
<li><strong>Patentanwalt</strong></li>
<li><strong>Psychotherapeut/Psychologe mit ärztlicher Ausbildung</strong></li>
<li><strong>Rechtsanwalt</strong></li>
<li><strong>Restaurator. </strong>Bei Gemälden ist der Beruf freiberuflich. Bei der Restaurierung von Gebrauchsgegenständen ist der Status als Freiberufler umstritten.</li>
<li><strong>Rettungsassistent</strong></li>
<li><strong>Schriftsteller</strong></li>
<li><strong>Steuerberater</strong></li>
<li><strong>Steuerbevollmächtigter</strong></li>
<li><strong>Tierarzt</strong></li>
<li><strong>Trainer. </strong>Tiertrainer zählen nicht zu den freien Berufen.</li>
<li><strong>Übersetzer</strong></li>
<li><strong>Vermessungsingenieur</strong></li>
<li><strong>Wirtschaftsprüfer</strong></li>
<li><strong>Wissenschaftler</strong></li>
<li><strong>Zahnarzt</strong></li>
</ul>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<h2>Gewerbliche Berufe</h2>
<p>Es gibt Berufe, die auf den ersten Blick nach Freiberufler aussehen, aber keine sind. Hier eine Liste:</p>
<ul>
<li><strong>Apotheker</strong></li>
<li><strong>Buchhalter</strong></li>
<li><strong>Designer. </strong>Wenn er nicht künstlerisch arbeitet.</li>
<li><strong>Detektiv</strong></li>
<li><strong>Exportberater</strong></li>
<li><strong>Filmhersteller.</strong> Wenn er nicht künstlerisch arbeitet.</li>
<li><strong>Finanz- und Kreditberater</strong></li>
<li><strong>Fitness-Studio. </strong>Sportlehrer wäre freiberuflich. Wer Einweisung an Geräten vornimmt, fällt unter Gewerbetreibende.</li>
<li><strong>Fotograf. </strong>Wenn er nicht künstlerisch arbeitet.</li>
<li><strong>Fotomodell</strong></li>
<li><strong>Fremdenführer</strong></li>
<li><strong>Fußpfleger. </strong>Wenn es um kosmetische Pflege geht.</li>
<li><strong>Grafiker</strong></li>
<li><strong>Handelsvertreter</strong></li>
<li><strong>Inkassobüro</strong></li>
<li><strong>Klavierstimmer</strong></li>
<li><strong>Kreditberater</strong></li>
<li><strong>Künstler Agent</strong></li>
<li><strong>Künstler Manager</strong></li>
<li><strong>Partnervermittlung</strong></li>
<li><strong>Pharmaberater</strong></li>
<li><strong>Public-Relations Berater</strong></li>
<li><strong>Sachverständiger</strong></li>
<li><strong>Übersetzungsbüro-Inhaber. </strong>Wer Freiberufler anstellt, aber selber nicht eine freiberufliche Tätigkeit ausübt, ist Gewerbetreibender.</li>
<li><strong>Unternehmensberater</strong></li>
<li><strong>Zahntechnisches Laborant</strong></li>
</ul>
<h1>Was habe ich vergessen?</h1>
<p>Habe ich noch etwas vergessen oder etwas anmerken? Schreibt ein Kommentar!</p>
<p><strong>Weitere interessante Artikel:</strong></p>
<p><span style="color: #000000;"><a href="http://www.kunstundso.com/2011/02/21/der-kunde-zahlt-nicht-teil-1-die-naechsten-schritte/" target="_self">Der Kunde zahlt nicht? Teil 1: Die nächsten Schritte</a></span></p>
<p><a title="Wie man seine Lesegeschwindigkeit in 20 Minuten entscheidend verbessert" href="http://www.kunstundso.com/2010/11/09/wie-man-seine-lesegeschwindigkeit-in-20-minuten-entscheidend-verbessert/">Wie man seine Lesegeschwindigkeit in 20 Minuten entscheidend verbessert</a></p>
<p><a title="Permanent Link to 15 Gründe sich gerade jetzt selbstständig zu machen" rel="bookmark" href="http://www.kunstundso.com/2011/02/04/15-gruende-sich-gerade-jetzt-selbststaendig-zu-machen/">15 Gründe sich gerade jetzt selbstständig zu machen</a></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Der Kunde zahlt nicht? Teil 2: Vorbeugen und Cool bleiben</title>
		<link>http://www.kunstundso.com/2011/03/09/der-kunde-zahlt-nicht-teil-2-vorbeugen-und-cool-bleiben/</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Mar 2011 14:07:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Wabner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alle Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Soziale Kompetenz]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps für Einsteiger]]></category>
		<category><![CDATA[Kunde zahlt nicht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kunstundso.com/?p=25671</guid>
		<description><![CDATA[Im ersten Teil von "Der Kunde zahlt nicht" bin ich auf die nächsten Schritte eingegangen, wie Zahlungserinnerung, Mahnung und Inkasso. Heute geht um die eigenen Möglicheiten, die Zahlungsmoral des Kunden positiv zu beeinflussen und was man im Enrstfall besser vermeidet.]]></description>
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<p><img src="http://vg06.met.vgwort.de/na/6ebd4ca738824b31803911e6b79ed180" alt=" Der Kunde zahlt nicht? <p>Teil 2: Vorbeugen und Cool bleiben" width="1" height="1" title="Der Kunde zahlt nicht? <p>Teil 2: Vorbeugen und Cool bleiben" /><br />
Im ersten Teil von &#8220;<a href="http://www.kunstundso.com/2011/02/21/der-kunde-zahlt-nicht-teil-1-die-naechsten-schritte/" target="_self">Der Kunde zahlt nicht</a>&#8221; bin ich auf die nächsten Schritte eingegangen, wie Zahlungserinnerung, Mahnung und Inkasso, die man geht, wenn das Geld auf sich warten lässt. Heute geht&#8217;s um die eigenen Möglichkeiten, die Zahlungsmoral des Kunden positiv zu beeinflussen und was man im Ernstfall besser vermeidet.</p>
<p><span id="more-25671"></span></p>
<h1>Zahlungsverzug minimieren</h1>
<p>Damit es gar nicht erst dazu kommt, kann man einer säumigen Zahlung entgegenwirken:</p>
<ul>
<li><strong>Rechnung zügig stellen</strong>. Kunden zahlen schneller, wenn der Auftrag noch frisch ist. Flattert die Rechnung 4 Wochen später ein, gehen Kunden davon aus, dass es entweder nicht eilt, die Buchhaltung langsam oder schlampig ist. Deswegen kann es vorkommen, dass Kunden warten, ob noch etwas nachkommt.</li>
<li><strong>Fehlerhafte Rechnungen vermeiden.</strong> Der Vorsteuerabzug kann nur verrechnet werden, wenn die Rechnung ordnungsgemäß gestellt ist. Dafür müssen <a href="http://www.kunstundso.com/2010/08/31/10-dinge-die-in-jeder-rechnung-enthalten-sein-mussen/" target="_self">alle wichtigen Dinge in der Rechnung enthalten</a> sein. Der Vorwand, nur Ordnungsgemäße Rechnungen zu begleichen, wird sogar vom Gesetzgeber unterstützt.</li>
<li><strong>Vereinbarung schriftlich festhalten.</strong> Verträge sind zum Vertragen da. Prinzipiell sind auch mündliche Absprachen verbindlich. Das Problem ist jedoch, dass im Streitfall die Meinungen über das Vereinbarte weit auseinander gehen können und auch schwer nachzuvollziehen sind. Schriftliche Verträge sind die beste Lösung, eine Abmachungen festzuhalten. Wenn kein richtiger Vertrag zustande kommt, weil es z.B. schnell gehen muss oder der Betrag, um den es geht, gering ist, lasse ich mir gern eine Absprache via Email bestätigen.</li>
<li><strong>Anteil vorschießen lassen.</strong> Gerade bei größeren Projekten oder längeren Arbeitsperioden ist es bei vielen Freiberuflern üblich, sich eine Anzahlung geben zu lassen oder nach festgelegten Meilensteinen einen Teilbetrag auszahlen zu lassen. Auch wenn es beim <a href="http://www.kunstundso.com/2009/04/14/kurze-prasentation-von-ideen-der-elevator-pitch/" target="_self">Pitchen</a> immer etwas schwierig ist, dies durchzusetzen, haben viele Kunden Verständnis für diesen Schritt. Lasst Euch auch im Nachhinein nicht auf Diskussionen á la „Wir bezahlen, wenn unsere Kunde den Auftrag beglichen hat.“ ein. Ihr habt einen Vertrag mit Eurem Kunden. Nicht mit seinem Klienten.</li>
</ul>
<h1>Das macht man auf keinen Fall</h1>
<p>Sollte man doch einmal einen Kunden haben, der nicht zahlen kann oder will, bringt es nichts, auf so einen Vorfall emotional zu reagieren. Es kostet nur unnötig viel Energie und hat keine Effekt auf die Zahlung. Also, cool blieben und die folgenden Dinge <span style="text-decoration: underline;">nicht</span> tun:</p>
<ul>
<li><strong>Dem Kunden drohen</strong>. Es bringt nichts, zu drohen allen seinen Geschäftskontakten, Freunden und Kollegen von der Zahlungsmoral des Kunden zu berichten. Macht Eure Stellung klar und die möglichen (legalen) Konsequenzen. Wenn das nicht reicht, zieht die angekündigten Folgen durch. Der Kunde muss wissen, das Ihr es ernst meint.</li>
<li><strong>Rufmord betreiben.</strong> Den Kunden öffentlich z.B. in Foren bloss zu stellen, sollte man tunlichst vermeiden. Erstens ist es ein schlechter Stil und zweitens kann dies auch rechtliche Konsequenzen mit sich bringen.</li>
<li><strong>Unangemessene Sprache verwenden</strong>. Auf sein Geld zu warten ist ärgerlich. Wie es schon im Buch &#8220;<a href="http://www.kunstundso.com/2010/11/15/review-never-use-pop-up-windows-und-50-weitere-lappische-web-regeln/" target="_self">Never use pop up windows</a>&#8220; steht, sollten man keine Email schreiben, wenn man emotional aufgeladen ist. Zu schnell wird man beleidigend und legt unbeherrschtes Verhalten an den Tag. Der Ton bleib professionell und bestimmt.</li>
<li><strong>Zu viele Anrufe / Stalking. </strong>Sich in regelmäßigen Abständen nach der Zahlung zu erkundigen ist wichtig. Das kann trotzdem schnell in Belästigung enden und zeigt Anzeichen von Verzweiflung. Diesen Eindruck wollen wir auf keinen Fall vermitteln. Der Kunde liest seine Emails und die Post. Drei mal wird er erinnert vielleicht auch noch zwei mal angerufen, dann ist genug. Ab jetzt sind andere Schritte nötig, um an sein Geld zu kommen.</li>
</ul>
<h2><strong>Ihr seid dran:</strong></h2>
<p>Welche Erfahrungen hattet Ihr mit seumigen Kunden und wie habt Ihr reagiert? Schreibt ein Kommentar!</p>
<p><strong>Lest auch: </strong></p>
<p><a href="http://www.kunstundso.com/2011/02/21/der-kunde-zahlt-nicht-teil-1-die-naechsten-schritte/">Der Kunde zahlt nicht? Teil 1: Die nächsten Schritte</a></p>
<p><a href="http://www.kunstundso.com/2011/06/10/der-kunde-zahlt-nicht-teil-3-selbstbewusstsein-und-wie-man-ratenzahlung-vereinbart/">Der Kunde zahlt nicht? Teil 3: Selbstbewusstsein und wie man Ratenzahlung vereinbart</a></p>
<p>P.S. Hier findet Ihr die Serie kleines <a href="http://www.kunstundso.com/steuer-1x1-telefonkosten-reisekosten-bewirtungskosten-als-betriebsausgabe-richtig-absetzen/" target="_self">Steuer 1&#215;1</a>.</p>
<p><strong>Weitere interessante Artikel:</strong></p>
<p><a href="http://www.kunstundso.com/2011/05/17/das-mussen-freiberufler-uber-die-private-krankenversicherung-wissen/" target="_self">Das müssen Freiberufler über die private Krankenversicherung wissen</a></p>
<p><a href="http://www.kunstundso.com/2011/04/26/richtig-rechnungen-stellen-teil-2-muss-man-seine-rechnung-unterschreiben/" target="_self">Richtig Rechnungen stellen Teil 2: Muss man seine Rechnung unterschreiben?</a></p>
<p><a href="http://www.kunstundso.com/2011/03/25/wie-kalkuliert-ein-freiberufler-seinen-stundensatz/" target="_self">Wie kalkuliert ein Freiberufler seinen Stundensatz?</a></p>
<p>&nbsp;</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Der Kunde zahlt nicht? Teil 1: Die nächsten Schritte</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Feb 2011 10:05:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Wabner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alle Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Soziale Kompetenz]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps für Einsteiger]]></category>
		<category><![CDATA[featured]]></category>

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		<description><![CDATA[Früher oder später kommt jeder Selbstständige in die Situation, dass er auf seine Bezahlung warten muss. Oft kommt es zu Ratlosigkeit, denn wer noch keine Erfahrung mit Mahnschreiben und Inkasso hat, bleibt oft handlungslos. Schließlich verbindet man damit Gerichtsverhandlungen und einen Kostenberg, auf dem man möglicherweise sitzenbleibt. Dabei ist der Weg vor den Kadi die absolut letzte Instanz, zu der es nur in den seltensten Fällen kommt. Bis dahin gibt es eine Reihenfolge an Aktionen, die man Stück für Stück abarbeiten kann. Darum geht es heute. Der 2.Teil des Artikels kommt in den nächsten Tagen.]]></description>
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<div><img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/e614713ed7fc4f9a8f3b289f66760e2e" alt=" Der Kunde zahlt nicht? <p>Teil 1: Die nächsten Schritte" width="1" height="1" title="Der Kunde zahlt nicht? <p>Teil 1: Die nächsten Schritte" /><br />
Früher oder später kommt jeder Selbstständige in die Situation, dass er auf seine Bezahlung warten muss. Oft kommt es zu Ratlosigkeit, denn wer noch keine Erfahrung mit Mahnschreiben und Inkasso hat, bleibt oft handlungslos. Schließlich verbindet man damit Gerichtsverhandlungen und einen Kostenberg, auf dem man möglicherweise sitzen bleibt. Dabei ist der Weg vor den Kadi die absolut letzte Instanz, zu der es nur in den seltensten Fällen kommt. Bis dahin gibt es eine Reihenfolge an Aktionen, die man Stück für Stück abarbeiten kann. Darum geht es heute. <span id="more-25561"></span>&nbsp;</p>
<h2>Gute Beziehung zum Kunden aufrecht erhalten</h2>
<p>Die gute Beziehung zum Kunden ist zu jedem Zeitpunkt wichtig. Auch wenn ein Zahlungsverzug ärgerlich ist, sollte dem Unmut nicht in Mails oder Telefonaten nachgegeben werden. Jeder kann mal etwas vergessen oder Zahlungsschwierigkeiten haben. Eine Lösung sollte mit dem Kunden zusammen erarbeitet werden, damit auch in Zukunft Geschäfte gemacht werden können. Ihr sollt Euer Geld bekommen, aber dabei nicht verbrannte Erde hinterlassen.</p>
<h1>Schritt 1: Zahlungserinnerung</h1>
<p>Auch bei Kunden bleibt mal etwas liegen oder eine Rechnung geht verloren. Wir gehen erst einmal davon aus, dass der Zahlungsverzug keine böse Absicht ist, sondern ein Versehen. Klärt zu aller erst, ob die <a href="http://www.kunstundso.com/2010/08/31/10-dinge-die-in-jeder-rechnung-enthalten-sein-mussen/" target="_self">Rechnung auch korrekt gestellt</a> ist. Danach erinnern wir den Kunden an die ausstehende Zahlung.</p>
<p>Rein rechtlich ist die Zahlungserinnerung eine Mahnung. Da wir von einem Flüchtigkeitsfehler ausgehen, wird die Zahlungserinnerung dementsprechend freundlich formuliert:</p>
<p>Hier ein Muster einer Zahlungserinnerung:</p>
<blockquote><p>„Auf die Rechnung mit der Nummer [RECHNUNGSNUMMER] habe ich noch keinen Zahlungseingang feststellen können. In der Hektik des Alltags geht so etwas schnell verloren. Sollte meine Rechnung Ihrer Aufmerksamkeit entgangen sein, habe ich dem Schreiben eine Kopie der Rechnung beigefügt. Bitte holen Sie Zahlung zeitnah nach.</p>
<p>Sollten Sie die Rechnung in der Zwischenzeit beglichen haben dann betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos.“</p></blockquote>
<p>Selbstverständlich kann ein Gespräch dabei helfen, den Grund der Verspätung zu erfahren und eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten.</p>
<h1>Schritt 2: Mahnung</h1>
<p>Drei Mahnstufen sind üblich, rein rechtlich aber nicht bindend. Sofern es sich nicht um eine Privatperson handelt, ist der Schuldner nach 30 Tagen automatisch in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt hat der Gläubiger Anspruch auf Verzugszinsen. Diese belaufen sich, sofern nicht anders vereinbart, für Handelsgeschäft bei 8 und für Verbrauchergeschäfte bei 5 Prozentpunkte über dem Basiszins. Den aktuellen Basiszinssatz mit Zinsrechner findet man unter <a href="http://basiszinssatz.info/" target="_self">basiszinssatz.info</a>.</p>
<p>Ich selber habe bis jetzt noch keine Verzugszinsen berechnet, hatte aber meistens auch Glück mit meinen Kunden.</p>
<p>Der Ton der Mahnung wird nun schon deutlicher und soll unmissverständlich klarmachen, dass es Euch ernst ist. Auch sollte die Mahnung keine Nummerierung wie z.B. „1. Mahnung“, enthalten. Zahlungsunwilligen Kunden signalisiert dies, dass es zu einer weiteren Mahnung kommen wird und sie noch Zeit haben, die Zahlung zu begleichen.</p>
<p>Hier eine Mögliche Vorlage einer Mahnung:</p>
<blockquote><p>„Leider haben Sie auf die Zahlungserinnerung vom [DATUM] nicht reagiert. Ich bitte Sie die Zahlung mit der Rechnungsnummer [RECHNUNGSNUMMER] bis zum [DATUM] zu begleichen. Bitte achten Sie auf die Einhaltung der Frist, da ich mich sonst gezwungen sehe, die Forderung gerichtlich durchzusetzen.</p>
<p>Sollten Sie die Rechnung in der Zwischenzeit beglichen haben dann betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos.“</p></blockquote>
<h2>Bis zur Bezahlung die Arbeit einstellen</h2>
<p>Auch wenn es schmeichelt und der Kunde weitere Aufträge gibt. Steht die Bezahlung einiger Rechnungen schon eine Weile aus, sollten auch keine neuen Aufträge angenommen werden. Kunden die nicht bezahlen, sind keine Kunden. In einem Gespräch oder Mail kann man seinen Standpunkt auf freundliche Art und Weise zum Ausdruck bringen.</p>
<p>Hier ein Beispiel:</p>
<blockquote><p>„Es ehrt mich, dass Sie mich beauftragen an dem neuen [PROJEKT X] zu arbeiten. Leider steht die Zahlung von [PROJEKT Y] noch aus und ich fühle mich ungut dabei, ein neues Projekt zu starten, wenn das alte noch nicht abgeschlossen ist. Könnten Sie noch einmal in Ihrer Buchhaltung nachfragen, damit ich mit dem neuen Auftrag beginnen kann?“</p></blockquote>
<h2>Mahnfristen</h2>
<p>Von gesetzlicher Seite her, gibt es keine Fristen für die Mahnung. Jedem steht also frei, wie er die Zahlungsfristen festlegt. Folgende Zeiträume habe sich festgesetzt.</p>
<p>Zahlungserinnerung: 14 Tagen der Rechnungsstellung</p>
<ol>
<li>Mahnung: ca. 30 Tage nach Rechnungsstellung</li>
<li>Mahnung: ca. 10 Tage nach der ersten Mahnung</li>
<li>Mahnung: Eigentlich ist die Zahlungserinnerung schon eine Mahnung. Wer trotzdem zusätzlichen 3 Mahnungen schreiben möchte, der verschickt die letzte ca. 7 Tage nach der zweiten Mahnung.</li>
</ol>
<h1>Schritt 3: Inkasso, Factoring, Anwalt und Mahnverfahren</h1>
<p>Sollte der Kunde auf alle drei Mahnungen nicht reagieren oder wurde keinen Ratenzahlung vereinbart, werden jetzt ernstere Schritte nötig. Entweder man schaltet den Anwalt ein, wendet sich an ein Inkasso- / Factoringunternehmen, oder versucht es über ein online Mahnverfahren.</p>
<h2>Inkasso</h2>
<p>Ein Inkassounternehmen treibt die Forderungen in Eurem Auftrag ein. Je nach dem was man für einen Vertrag mit der Firma hat, kann es aber auch passieren, dass man auch noch die Kosten der Inkassofirma tragen muss, sollte der Kunde nicht zahlen.</p>
<h2>Anwalt einschalten</h2>
<p>Wer einen Anwalt hat, kann diesen einschalten. Oft wirkt der Brief einer Kanzlei schon Wunder. Der Anwalt wir auch ein Mahnverfahren einleiten. Sollte auch dies nicht zum gewünschten Erfolg führen, geht es vor Gericht. Die Kosten für den Anwalt muss man erst einmal selber auslegen.</p>
<h2>Online Mahnverfahren</h2>
<p>Wer aus Kostengründen erst einmal keinen Anwalt einschalten möchte, kann das Mahnverfahren auch selber beantragen. Unter <a href="http://www.online-mahnantrag.de " target="_self">online-mahnantrag.de</a> kann ein Vollstreckungsbescheid über eine Geldforderung erwirkt werden. Diese Möglichkeit richtet sich an kleine Unternehmen und Selbstständige. Der Antrag kann online übermittelt oder ausgedruckt und abgeschickt werden.</p>
<p>Alle nötigen Informationen finden sich auf dem Onlineauftritt.</p>
<p>Lehnt der Kunde den Mahnantrag ab, hilft auch das nicht weiter und es geht vor Gericht oder man bedient sich einer Factoringfirma.</p>
<h2>Factoring</h2>
<p>Eine Factoring Firma kauft die Forderung an den Kunden. Ihr bekommt Eurer Geld abzüglich einer Gebühr und habt dafür keine Scherereien. Die Sache des Geldeintreibens liegt jetzt in anderen Händen und das Ausfallrisiko trägt die Factoring Firma. Mehr Informationen über Factoring findet Ihr in diesem <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Factoring" target="_self">Wikipedia Artikel</a>.</p>
<p>Der erste Teil des Artikels beschreibt alle Möglichkeiten, um an sein Geld zu kommen. Damit es erst gar nicht dazu kommt hat der 2. Teil die richtigen Ratschläge zur Hand. Schaut also wieder rein.</p>
<h2>Was vergessen?</h2>
<p>Habe ich was vergessen? Teilt Eure Erfahrung und Ratschläge in den Kommentaren.</p>
<p><strong>Lest auch:</strong></p>
<p><a title="Permanent Link to Der Kunde zahlt nicht? &lt;p&gt;Teil 2: Vorbeugen und Cool bleiben" rel="bookmark" href="http://www.kunstundso.com/2011/03/09/der-kunde-zahlt-nicht-teil-2-vorbeugen-und-cool-bleiben/">Der Kunde zahlt nicht?</a> <a title="Permanent Link to Der Kunde zahlt nicht? &lt;p&gt;Teil 2: Vorbeugen und Cool bleiben" rel="bookmark" href="http://www.kunstundso.com/2011/03/09/der-kunde-zahlt-nicht-teil-2-vorbeugen-und-cool-bleiben/">Teil 2: Vorbeugen und Cool bleiben</a></p>
<p><a href="http://www.kunstundso.com/2011/06/10/der-kunde-zahlt-nicht-teil-3-selbstbewusstsein-und-wie-man-ratenzahlung-vereinbart/">Der Kunde zahlt nicht? Teil 3: Selbstbewusstsein und wie man Ratenzahlung vereinbart</a></p>
<p><strong><br />
</strong></p>
<p><strong>Weitere interessante Artikel:</strong></p>
<p><a href="http://www.kunstundso.com/2011/05/17/das-mussen-freiberufler-uber-die-private-krankenversicherung-wissen/" target="_self">Das müssen Freiberufler über die private Krankenversicherung wissen</a></p>
<p><a href="http://www.kunstundso.com/2011/04/26/richtig-rechnungen-stellen-teil-2-muss-man-seine-rechnung-unterschreiben/" target="_self">Richtig Rechnungen stellen Teil 2: Muss man seine Rechnung unterschreiben?</a></p>
<p><a href="http://www.kunstundso.com/2011/03/25/wie-kalkuliert-ein-freiberufler-seinen-stundensatz/" target="_self">Wie kalkuliert ein Freiberufler seinen Stundensatz?</a></p>
<p>&nbsp;</p>
</div>

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		</item>
		<item>
		<title>Mehrwertsteuer: 7 oder 19%?</title>
		<link>http://www.kunstundso.com/2009/03/31/mehrwertsteuer-7-oder-19/</link>
		<comments>http://www.kunstundso.com/2009/03/31/mehrwertsteuer-7-oder-19/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 31 Mar 2009 13:54:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Wabner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alle Themen]]></category>
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		<category><![CDATA[wann]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch wenn Steuern nicht zum absoluten Lieblingsthema eines Kulturschaffenden gehören, eine korrekte Abrechnung scheint zwar kompliziert, ist am Ende aber gar nicht so schwer. Meist ist die Angst etwas falsch zu machen größer als das Problem an sich. Seid euch gewiss, ihr seid nicht die Einzigen, denen Steuern immer wie ein Buch mit sieben Siegeln vorkommen. Gerade beim Thema Mehrwertsteuer kommt man schnell in die Versuchung pauschal immer 19% abzurechnen, um „auf Nummer sicher“ zu gehen. Dies ist meist nicht nur unnötig, sondern auch falsch. Lüften wir das Geheimnis, wann 7 und wann 19% Mehrwertsteuer abgerechnet werden dürfen.]]></description>
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<p>Auch wenn Steuern nicht zum absoluten Lieblingsthema eines Kulturschaffenden gehören, eine korrekte Abrechnung scheint zwar kompliziert, ist am Ende aber gar nicht so schwer. Meist ist die Angst etwas falsch zu machen größer als das Problem an sich. Seid euch gewiss, ihr seid nicht die Einzigen, denen Steuern immer wie ein Buch mit sieben Siegeln vorkommen. Gerade beim Thema Mehrwertsteuer kommt man schnell in die Versuchung pauschal immer 19% abzurechnen, um „auf Nummer sicher“ zu gehen. Dies ist meist nicht nur unnötig, sondern auch falsch. Lüften wir das Geheimnis, wann 7 und wann 19% Mehrwertsteuer abgerechnet werden dürfen.</p>
<h2><strong>Wann 7%?</strong></h2>
<p>In Deutschland sind 19% Mehrwertsteuer obligatorisch. Für einige Produkte und Dienstleistungen gilt aber ein verringerter Satz von 7%. Dies trifft im Besonderen zu für “die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben” (§ 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG).</p>
<p>Will heißen: Immer, wenn ein Werk entsteht, das <strong>urheberrechtlich geschützt</strong> ist, oder wenn man jemanden die Nutzung des Werkes überträgt, gilt der ermäßigte Steuersatz.</p>
<p><span id="more-311"></span></p>
<p>Dazu gehören zum Beispiel:</p>
<ul>
<li>Artikel für Magazine und Zeitungen</li>
<li>Pressemitteilungen</li>
<li>gestaltete Webseiten und Firmenlogos</li>
<li>Filme</li>
<li>Jingles</li>
<li>Musikstücke</li>
<li>Noten</li>
<li>Computerprogramme</li>
<li>Fotos</li>
<li>Eintrittskarten für Theater, Konzerte und Ausstellungen</li>
<li>Theatervorführungen und vergleichbare Darbietungen</li>
<li>Überlassung von Filmmaterial zu Vorführungen</li>
<li>Film- und Diavorführungen</li>
<li>Bücher, Magazine und Zeitungen</li>
<li>Gemälde, Collagen, Zeichnungen</li>
<li>per Hand gefertigte Bildhauerkunst</li>
</ul>
<h2><strong>Wann 19%?</strong></h2>
<p>Alle Selbstständigen, die mit ihrer Arbeit <strong>keine Urheberrechte erwerben</strong>, müssen wie gewohnt ihre Mehrwertsteuer mit 19% abrechnen. Dies bezieht sich nicht einfach auf die Bezeichnung des Berufes, sondern ist immer auf die tatsächlich geleistete Arbeit zu übertragen. Viele Freiberufler nehmen unterschiedliche Arten von Aufträgen an und so gilt es hier besonders genau zu unterscheiden.</p>
<p>Folgende Berufsgruppen fallen unter die 19%:</p>
<ul>
<li>Cutter</li>
<li>Lektoren</li>
<li>Korrektoren</li>
<li>Übersetzter</li>
<li>Dozenten</li>
<li>Berater</li>
</ul>
<h2><strong>Achtung</strong></h2>
<p>Wie überall steckt der Teufel im Detail.</p>
<p>So ist zwar das Erstellen von Fotos mit 7% zu berechnen. Verkauft der Fotograf aber nur Abzüge seiner Bilder, muss er wieder 19% in Rechnung stellen.</p>
<p>Verkauft die Theatergruppe in der Pause Getränke, ist zwar die Vorstellung mit ermäßigtem Steuersatz abzurechnen, doch alles andere wieder ganz normal mit 19%.</p>
<p>Freie Journalisten können durch eine Sonderregelung grundsätzlich mit 7% abrechnen, solange sie journalistische Aufträge annehmen.</p>
<p>Noch einmal zusammengefasst: Immer, wenn Urheberrechte geschaffen oder weitergegeben werden, gelten 7 ansonsten 19%. Wer sich nicht sicher ist, fragt am besten beim Finanzamt oder bei seinem Steuerberater nach.</p>
<h2>Literatur</h2>
<p>Ein gutes Nachschlagewerk ist immer viel Wert. Kauft Euch das Buch: <a href="http://www.amazon.de/gp/product/3423055464?ie=UTF8&amp;tag=kunstselbslei-21&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=3423055464" target="_blank">Umsatzsteuerrecht</a> für 10,90 Euro! Es behandelt alle relevanten Punkte. Wer etwas tiefer in die Materie eindringen möchte, ist mit dem Buch <a href="http://www.amazon.de/gp/product/3791028650?ie=UTF8&amp;tag=kunstselbslei-21&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=3791028650" target="_blank">Umsatzsteuer</a> bestens beraten.</p>
<h2><strong>Hier gibt’s mehr:</strong></h2>
<p>Um das komplette Steuer 1×1 zu lesen, klickt <a href="http://www.kunstundso.com/steuer-1x1-telefonkosten-reisekosten-bewirtungskosten-als-betriebsausgabe-richtig-absetzen/" target="_self">hier</a>.</p>
<p><strong>Weitere interessante Artikel:</strong></p>
<p><a href="http://www.kunstundso.com/2009/07/18/kleines-steuer-einmaleins-teil-1-bewirtungskosten-als-betriebsausgabe/" target="_blank">Bewirtungskosten als Betriebsausgabe</a></p>
<p><a href="http://www.kunstundso.com/2009/08/08/kleines-steuer-einmaleins-teil-2-reisekosten-korrekt-abrechnen/" target="_blank">Reisekosten korrekt abrechnen</a></p>
<p><a href="http://www.kunstundso.com/2010/04/12/kleines-steuer-einmaleins-teil-3-geringwertige-wirtschaftsguter-gwg-richtig-absetzen/" target="_blank">geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) richtig absetzen</a></p>
<p>Foto: Andres Rueda</p>

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		<slash:comments>22</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Das wichtigste zur Künstlersozialkasse (KSK)</title>
		<link>http://www.kunstundso.com/2009/02/24/das-wichtigste-zur-kunstlersozialkasse-ksk/</link>
		<comments>http://www.kunstundso.com/2009/02/24/das-wichtigste-zur-kunstlersozialkasse-ksk/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 Feb 2009 15:10:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Wabner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alle Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Jahreseinkommen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[KSK]]></category>
		<category><![CDATA[Künstlersozialkasse]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungen]]></category>
		<category><![CDATA[Sozial]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.kunstundso.com/?p=101</guid>
		<description><![CDATA[Wer kommt in die KSK?

Wer selbstständig künstlerisch oder publizistisch arbeitet, hat schon einmal gute Chancen in die KSK aufgenommen zu werden. Es muß dabei eine „eigenschöpferische Leistung vorliegen“. Diese Voraussetzung ist damit relativ weit auslegbar. Als Beweis für die künstlerische Tätigkeit reichen in der Regel ein paar Flyer, ausgestellte Rechnungen oder Verträge. Das Mindesteinkommen aus Kunst und Co sollte mindestens 3900 Euro im Jahr betragen. Werden alle Anforderungen erfüllt und nicht mehr als ein Arbeitnehmer eingestellt, gilt es nur noch den Antrag auszufüllen und los geht’s.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<h2><strong>Wer kommt in die KSK?</strong></h2>
<p class="MsoNormal">Wer selbstständig künstlerisch oder publizistisch arbeitet, hat schon einmal gute Chancen in die KSK aufgenommen zu werden. Es muß dabei eine „eigenschöpferische Leistung vorliegen“. Diese Voraussetzung ist damit relativ weit auslegbar. Als Beweis für die künstlerische Tätigkeit reichen in der Regel ein paar Flyer, ausgestellte Rechnungen oder Verträge. Das Mindesteinkommen aus Kunst und Co sollte mindestens 3900 Euro im Jahr betragen. Werden alle Anforderungen erfüllt und nicht mehr als ein Arbeitnehmer eingestellt, gilt es nur noch den Antrag auszufüllen und los geht’s.<span id="more-101"></span></p>
<h2><strong>Welche Leistungen bekommt man?</strong></h2>
<p class="MsoNormal">Die Leistungen der KSK orientieren sich an den Vorteilen, die jeder Arbeitnehmer hat: Er teilt sich die Kosten für Kranken-, Pflege-, und Rentenversicherung mit dem Arbeitgeber. Da der Künstler in der Regel keinen festen Arbeitgeber hat, springt die KSK in diese Rolle und gibt 50% der Beiträge dazu.</p>
<h2><strong>Was kostet der ganze Spaß?</strong></h2>
<p class="MsoNormal">Die Beiträge ergeben sich aus dem Verdienst und den halben Beiträgen für die jeweiligen Versicherungen. Alles in allem sind das ca. 20 % des Arbeitseinkommens. Als Berechnungsgrundlage dient das angegebene geschätzte Jahreseinkommen.</p>
<h2><strong>Aufgaben der KSK</strong></h2>
<p class="MsoNormal">Die KSK hat zwei Hauptaufgaben. Die Versicherungs- und Abgabepflicht. Sie prüft einerseits, ob die Künstler die Anforderungen erfüllen um aufgenommen zu werden, <span> </span>berechnet deren Beitrage und führt diese an die Krankenversicherungen ab. Die wiederum geben den jeweiligen Anteil an die Pflege- und Rentenversicherung weiter. Andererseits schaut sie, welche Unternehmen verpflichtet sind die Künstlersozialabgabe zu entrichten. Durch diesen Beitrag werden 60% der Leistungen für die Künstler finanziert.</p>
<h2><strong>Auch private Krankenversicherung ist möglich</strong></h2>
<p class="MsoNormal">Wer als „Berufseinsteiger“ beginnt oder als „Höherverdienender“ ein bestimmtes Einkommen übersteigt, kann sich privat krankenversichern. Auch hierfür gibt es einen Zuschuss von maximal 50% der Versicherungssumme. Der Beitrag richtet sich nach dem geschätzten Jahreseinkommen, welches der Künstler angegeben hat, und beträgt zur Zeit ca. 7,3 %.</p>
<p class="MsoNormal">In diesem Artikel lest ihr, was <a href="http://www.kunstundso.com/2011/05/17/das-mussen-freiberufler-uber-die-private-krankenversicherung-wissen/" target="_self">Freiberufler über die private Krankenversicherung wissen müssen</a>.</p>
<p class="MsoNormal">Beispiel: Bei einem geschätzten<span> </span>Jahreseinkommen von 12.000 Euro und einem privaten Krankenkassenbeitrag von 200 Euro beträgt der Zuschuss pro Monat 73 Euro (7,3% von 1000 Euro im Monat). Beläuft sich das Jahreseinkommen auf 24.000 Euro, dann bekommt der Künstler nicht <span> </span>146 Euro, sondern nur maximal die Hälfte der Versicherungsprämie von &#8211; in diesem Fall &#8211; 100 Euro bezuschusst.</p>
<h2><strong>Was ist zu beachten?</strong></h2>
<p class="MsoNormal">Die Künstlersozialversicherung ist im Grunde eine Pflichtversicherung, die aber erst in Kraft tritt, sobald man sich mit der KSK in Verbindung setzt. So wie keine Leistungen rückwirkend geltend gemacht werden können, müssen auch keine Beiträge rückwirkend gezahlt werden. Auch wenn die Möglichkeit besteht eine private Krankenversicherung abzuschließen, die Befreiung von der Rentenversicherung ist nicht möglich.</p>
<p class="MsoNormal">Weiter Informationen bei der <a title="ksk" href="http://www.kuenstlersozialkasse.de" target="_blank">Künstlersozialkasse</a></p>
<p class="MsoNormal"><strong>Weitere interessante Artikel:</strong></p>
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<p class="MsoNormal">Was ist ein <a href="http://www.kunstundso.com/2010/04/12/kleines-steuer-einmaleins-teil-3-geringwertige-wirtschaftsguter-gwg-richtig-absetzen/">geringwertiges Wirtschaftsgut </a>und wie rechnete man es steuerlich ab?</p>
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<p>Lernt mehr über meine <a href="http://www.pantomime-popkultur.de/pantomime-show/" target="_self">Pantomime Show</a></p>
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<p><img src="http://vg06.met.vgwort.de/na/f1bf964914574ce1ab62e4381464d333" alt=" Das wichtigste zur Künstlersozialkasse (KSK) " width="1" height="1" title="Das wichtigste zur Künstlersozialkasse (KSK) " /></p>

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