Fahrtkosten
Jedem steht frei, wie er reist. Ich persönlich bevorzuge Bahn und Flieger, nicht nur, weil ich viele Punkte in Flensburg habe, sondern weil es sehr entspannend ist unterwegs Filme zu schauen, mit dem iPhone zu spielen und z.B. diesen Artikel zu schreiben.
Diese Art der Fortbewegung macht auch die Abrechnung leicht. Alle betrieblich bedingten Fahrten können problemlos als Fahrtkosten geltend gemacht werden. Dazu zählen auch Taxi, Mietwagen, die öffentlichen Verkehrsmittel und Fähren. Umsatzsteuer ist wie gewohnt abzugsfähig. Passt bei Flugtickets auf. Hier können verschiedene Steuerarten auftreten bzw. überhaupt keine deutsche Mehrwertsteuer anfallen.
Wird der private PKW benutzt, gibt es 3 verschiedene Arten der Abrechnung. Die unkomplizierteste ist eine pauschale Abrechnung der Kilometer. In Deutschland können 0,30 €, in Österreich 0,35 € pro gefahrenen Kilometer abgezogen werden. Dies muss in einer Reisekostenabrechnung dokumentiert werden. Achtung, bei der Reisekostenpauschale ist keine Vorsteuer abzugsfähig.
Übernachtungskosten
Alle tatsächlich angefallenen Kosten für Unterkünfte wie Hotel, Herberge oder Apartment werden anerkannt. Nebenkosten wie Minibar und „Bezahlfernsehen“ gehören nicht dazu. Alle anderen Reisenebenkosten wie Telefon, Fax, Parkuhren oder Garagennutzung müssen durch Belege glaubhaft gemacht werden.
Ist in der Hotelrechnung das Frühstück enthalten und lässt sich dieser Anteil nicht explizit ermitteln, müssen die Übernachtungskosten in Deutschland um pauschal 4,80 € (20% von 24 € des Verpflegungsmehraufwands) gekürzt werden. Im Ausland adäquat 20% des geltenden Pauschalbetrags.
Bsp.: Die Hotelrechnung liegt bei 100 € inklusive Frühstück. Dann können die Übernachtungskosten mit 95,20 € (100€ – 4,80€) abgerechnet werden



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