Wer gute Arbeit leistet, möchte auch anständig entlohnt werden. Eine ordentlich ausgestellte Rechnung beschleunigt nicht nur, den Erhalt des Geldes, sie zeugt auch von Professionalität. Der Kunde kann die Umsatzsteuer nur geltend machen, wenn ihm eine Rechnung vorliegt, die folgende Punkte enthält:








