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2010
Kleines Steuer- Einmaleins Teil 3: geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) richtig absetzen
Dies ist der 3. Teil des kleinen Steuer -Einmaleins. In Teil 1 und 2 haben wir uns mit der Abrechnung von Bewirtung- und Reisekosten beschäftigt. Heute geht es um das richtige Absetzen von geringwertigen Wirtschaftsgütern kurz GWG genannt.
Zu geringwertigen Wirtschaftsgütern Zählen alle erworbenen Produkte, die folgende Merkmale aufweisen:
Sie gehören zum Anlagevermögen. Es wird also nicht mit ihnen gehandelt.
Sie sind beweglich und abnutzbar. Nutzungsrechte, Patente und Lizenzen fallen nicht darunter.
Sie sind selbstständig nutzbar. Nicht selbstständig nutzbar ist sind z.B. Werkzeuge, Maschinenersatzteile und Peripheriegeräte von Computern wie Maus, Tastatur und Monitore.
Die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten überschreiten nicht den Betrag von 410,- Euro. Bei Freiberuflern die Umsatzsteuer entrichten, gilt dieser Betrag als Nettowert





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