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	<title>Kunst und so. &#187; Krankenversicherung</title>
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		<title>Das wichtigste zur Künstlersozialkasse (KSK)</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Feb 2009 15:10:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Wabner</dc:creator>
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Wer selbstständig künstlerisch oder publizistisch arbeitet, hat schon einmal gute Chancen in die KSK aufgenommen zu werden. Es muß dabei eine „eigenschöpferische Leistung vorliegen“. Diese Voraussetzung ist damit relativ weit auslegbar. Als Beweis für die künstlerische Tätigkeit reichen in der Regel ein paar Flyer, ausgestellte Rechnungen oder Verträge. Das Mindesteinkommen aus Kunst und Co sollte mindestens 3900 Euro im Jahr betragen. Werden alle Anforderungen erfüllt und nicht mehr als ein Arbeitnehmer eingestellt, gilt es nur noch den Antrag auszufüllen und los geht’s]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.kunstundso.com/2009/02/24/das-wichtigste-zur-kunstlersozialkasse-ksk/"><img class="size-full wp-image-111 alignleft" title="schatten" src="http://www.kunstundso.com/wp-content/uploads/2009/02/p7270896-1.jpg" alt="schatten" width="614" height="227" /></a></p>
<p>(Photo: <a href="http://www.kunstundso.com/?page_id=181">Stefan Wabner</a>)</p>
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<p class="MsoNormal"><strong>Wer kommt in die KSK?</strong></p>
<p class="MsoNormal">Wer selbstständig künstlerisch oder publizistisch arbeitet, hat schon einmal gute Chancen in die KSK aufgenommen zu werden. Es muß dabei eine „eigenschöpferische Leistung vorliegen“. Diese Voraussetzung ist damit relativ weit auslegbar. Als Beweis für die künstlerische Tätigkeit reichen in der Regel ein paar Flyer, ausgestellte Rechnungen oder Verträge. Das Mindesteinkommen aus Kunst und Co sollte mindestens 3900 Euro im Jahr betragen. Werden alle Anforderungen erfüllt und nicht mehr als ein Arbeitnehmer eingestellt, gilt es nur noch den Antrag auszufüllen und los geht’s.<span id="more-101"></span></p>
<p class="MsoNormal"><strong>Welche Leistungen bekommt man?</strong></p>
<p class="MsoNormal">Die Leistungen der KSK orientieren sich an den Vorteilen, die jeder Arbeitnehmer hat: Er teilt sich die Kosten für Kranken-, Pflege-, und Rentenversicherung mit dem Arbeitgeber. Da der Künstler in der Regel keinen festen Arbeitgeber hat, springt die KSK in diese Rolle und gibt 50% der Beiträge dazu.</p>
<p class="MsoNormal"><strong>Was kostet der ganze Spaß?</strong></p>
<p class="MsoNormal">Die Beiträge ergeben sich aus dem Verdienst und den halben Beiträgen für die jeweiligen Versicherungen. Alles in allem sind das ca. 20 % des Arbeitseinkommens. Als Berechnungsgrundlage dient das angegebene geschätzte Jahreseinkommen.</p>
<p class="MsoNormal"><strong>Aufgaben der KSK.</strong></p>
<p class="MsoNormal">Die KSK hat zwei Hauptaufgaben. Die Versicherungs- und Abgabepflicht. Sie prüft einerseits, ob die Künstler die Anforderungen erfüllen um aufgenommen zu werden, <span> </span>berechnet deren Beitrage und führt diese an die Krankenversicherungen ab. Die wiederum geben den jeweiligen Anteil an die Pflege- und Rentenversicherung weiter. Andererseits schaut sie, welche Unternehmen verpflichtet sind die Künstlersozialabgabe zu entrichten. Durch diesen Beitrag werden 60% der Leistungen für die Künstler finanziert.</p>
<p class="MsoNormal"><strong>Auch private Krankenversicherung ist möglich.</strong></p>
<p class="MsoNormal">Wer als „Berufseinsteiger“ beginnt oder als „Höherverdienender“ ein bestimmtes Einkommen übersteigt, kann sich privat krankenversichern. Auch hierfür gibt es einen Zuschuss von maximal 50% der Versicherungssumme. Der Beitrag richtet sich nach dem geschätzten Jahreseinkommen, welches der Künstler angegeben hat, und beträgt zur Zeit ca. 7,3 %.</p>
<p class="MsoNormal">Beispiel: Bei einem geschätzten<span> </span>Jahreseinkommen von 12.000 Euro und einem privaten Krankenkassenbeitrag von 200 Euro beträgt der Zuschuss pro Monat 73 Euro (7,3% von 1000 Euro im Monat). Beläuft sich das Jahreseinkommen auf 24.000 Euro, dann bekommt der Künstler nicht <span> </span>146 Euro, sondern nur maximal die Hälfte der Versicherungsprämie von &#8211; in diesem Fall &#8211; 100 Euro bezuschusst.</p>
<p class="MsoNormal"><strong>Was ist zu beachten?</strong></p>
<p class="MsoNormal">Die Künstlersozialversicherung ist im Grunde eine Pflichtversicherung, die aber erst in Kraft tritt, sobald man sich mit der KSK in Verbindung setzt. So wie keine Leistungen rückwirkend geltend gemacht werden können, müssen auch keine Beiträge rückwirkend gezahlt werden. Auch wenn die Möglichkeit besteht eine private Krankenversicherung abzuschließen, die Befreiung von der Rentenversicherung ist nicht möglich.</p>
<p class="MsoNormal">Weiter Informationen bei der <a href="http://www.kuenstlersozialkasse.de"title="ksk"  target="_blank">Künstlersozialkasse </a></p>
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