Wer kommt in die KSK?
Wer selbstständig künstlerisch oder publizistisch arbeitet, hat schon einmal gute Chancen in die KSK aufgenommen zu werden. Es muß dabei eine „eigenschöpferische Leistung vorliegen“. Diese Voraussetzung ist damit relativ weit auslegbar. Als Beweis für die künstlerische Tätigkeit reichen in der Regel ein paar Flyer, ausgestellte Rechnungen oder Verträge. Das Mindesteinkommen aus Kunst und Co sollte mindestens 3900 Euro im Jahr betragen. Werden alle Anforderungen erfüllt und nicht mehr als ein Arbeitnehmer eingestellt, gilt es nur noch den Antrag auszufüllen und los geht’s. Read more…








