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	<title>Kunst und so. &#187; Steuer</title>
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	<description>Selbstvermarktung, Leidenschaft und kreatives Zeitverdienen.</description>
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		<title>Kleines Steuer- Einmaleins Teil 6: Arbeitszimmer absetzen</title>
		<link>http://www.kunstundso.com/2011/12/27/kleines-steuer-einmaleins-teil-6-arbeitszimmer-absetzen/</link>
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		<pubDate>Tue, 27 Dec 2011 12:12:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Wabner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Viele Freiberufler wie Lehrer, Rechtsanwälte, Dozenten, Programmierer oder Grafikdesigner arbeiten von zu Hause. Da sie die meisten Dinge vom heimischen Schreibtisch erledigen können, müssen sie kein Büro anmieten. In der Regel nutzen Freiberufler ein separates Arbeitszimmer.

Da kommt schnell die Frage auf, wie ich mein Arbeitszimmer von der Steuer absetzten kann.]]></description>
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<p>Viele Freiberufler wie Lehrer, Rechtsanwälte, Dozenten, Programmierer oder Grafikdesigner arbeiten von zu Hause. Da sie die meisten Dinge vom heimischen Schreibtisch erledigen können, müssen sie kein Büro anmieten. In der Regel nutzen Freiberufler ein separates Arbeitszimmer. Da kommt schnell die Frage auf, wie ich mein Arbeitszimmer von der Steuer absetzten kann.</p>
<p><span id="more-44161"></span></p>
<h1><strong>Was ist ein häusliches Arbeitszimmer</strong></h1>
<p>Das Problem ist, dass der Begriff Arbeitszimmer gesetzlich nicht eindeutig definiert ist. Nach Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes hat ein „häusliches Arbeitszimmer“ folgende Eigenschaften:</p>
<ul>
<li>Ist in seiner Funktion, Ausstattung und Lage in die häusliche Sphäre eingebunden</li>
<li>Dient vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer bzw. -organisatorischer Arbeiten</li>
<li>Wird nahezu ausschließlich zu betrieblichen oder beruflichen Zwecken genutzt</li>
</ul>
<h1><strong>Ein „häusliches Arbeitszimmer“ wird </strong><strong>nicht</strong><strong> anerkannt wenn&#8230;</strong></h1>
<p>&#8230;die Räume in ihrer Ausstattung und Funktion nicht wie ein typisches Arbeitszimmer eingerichtet sind. Unter typischen Arbeitszimmer kann man ein Büro verstehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Arbeitszimmer von der Lage in die häusliche Sphäre eingebunden ist. Beispiele dafür sind Werkstatt, Behandlungsraum, Probenraum oder Ausstellungszimmer.</p>
<p>Wenn familienfremde Mitarbeiter in dem Raum beschäftigt werden oder das Zimmer in einem fremden Gebäude gemietet ist, gilt der Raum ebenfalls als nicht „häuslich“. Lebt ein freiberuflicher Übersetzer in einem Mehrfamilienhaus und mietet die Kellerräume für seine Arbeit an, so hat er damit ein außerhäusliches Arbeitszimmer. <strong>Das kann komplett abgesetzt werden</strong>.</p>
<h1><strong>Wie viel kann bei einem „häusliches Arbeitszimmer“ abgesetzt werden? (Rechtslage seit 2010)</strong></h1>
<p>Bis zu 1250 Euro können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das gilt wenn für die betriebliche und berufliche Tätigkeit kein andere Platz zur Verfügung steht.</p>
<h1><strong>Arbeitszimmer außerhalb der häuslichen Umgebung</strong></h1>
<p>Alle Räume, die außerhalb der häuslichen Umgebung als Arbeitszimmer angemietet werden können im vollen Umfang abgesetzt werden. Hier ein paar Beispiele:</p>
<ul>
<li>Werksstatt</li>
<li>Praxis</li>
<li>Behandlungsraum</li>
<li>Büro</li>
<li>Probenraum</li>
<li>Kanzlei</li>
<li>Lager</li>
<li>Ausstellungsraum</li>
</ul>
<p>Die Ausstattung für einen Arbeitsraum und die Arbeitsmittel sind in vollem Umfang absetzbar. Achtet bei der Höhe des Betrages ob es sich um ein <a href="http://www.kunstundso.com/2010/04/12/kleines-steuer-einmaleins-teil-3-geringwertige-wirtschaftsguter-gwg-richtig-absetzen/">geringwertiges Wirtschaftsgut</a> handelt.</p>
<p>Lest alle Artikel zum <a href="http://www.kunstundso.com/steuer-1x1-telefonkosten-reisekosten-bewirtungskosten-als-betriebsausgabe-richtig-absetzen/">kleinen Steuer Einmaleins</a>.</p>
<p><strong>Weitere interessante Artikel:</strong></p>
<p><a title="Permanent Link to Kleines Steuer- Einmaleins Teil 1: Bewirtungskosten als Betriebsausgabe" href="http://www.kunstundso.com/2009/07/18/kleines-steuer-einmaleins-teil-1-bewirtungskosten-als-betriebsausgabe/" rel="bookmark">Bewirtungskosten als Betriebsausgabe</a></p>
<p><a title="Permanent Link to Kleines Steuer- Einmaleins Teil 2: Reisekosten korrekt abrechnen" href="http://www.kunstundso.com/2009/08/08/kleines-steuer-einmaleins-teil-2-reisekosten-korrekt-abrechnen/" rel="bookmark">Reisekosten korrekt abrechnen</a></p>
<p><a href="http://www.kunstundso.com/2010/07/13/kleines-steuer-einmaleins-teil-4-geschenke-an-geschaftspartner-absetzen/">Geschenke an Geschäftspartner korrekt absetzen</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Kleines Steuer- Einmaleins Teil 5: Telefonkosten absetzen als Freiberufler und Selbstständiger</title>
		<link>http://www.kunstundso.com/2011/01/14/kleines-steuer-einmaleins-teil-5-telefonkosten-absetzen-freiberufler-selbststandig/</link>
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		<pubDate>Fri, 14 Jan 2011 13:08:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Wabner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Letzte Woche erhielt ich einen Leserbrief mit der Frage, ob man als Freiberufler Telefonkosten von der Steuer absetzen kann. Beruflich veranlasste Telefonate und Kosten, die in diesem Zusammenhang stehen, können als Betriebsausgabe abgesetzt werden.]]></description>
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<p>Letzte Woche erhielt ich einen Leserbrief mit der Frage, ob man als Freiberufler Telefonkosten von der Steuer absetzen kann. Beruflich veranlasste Telefonate und Kosten, die in diesem Zusammenhang stehen, können als Betriebsausgabe abgesetzt werden.</p>
<p><span id="more-22551"></span></p>
<h2><strong>Diese Telefonkosten können abgesetzt werden</strong></h2>
<ul>
<li>Gesprächsgebühren</li>
<li>Grundgebühren des Anschlusses</li>
<li>Instandhaltungskosten und Reparaturen</li>
<li>Anschaffungskosten der Geräte wie Mobiltelefon, Telefonanlage, Faxe, Router</li>
</ul>
<h2><strong>Variante 1: Ein privates und ein Geschäfts-Telefon </strong></h2>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wer den Luxus eines separaten Geschäftstelefons besitzt, kann dieses komplett abrechnen. Das setzt natürlich voraus, das es noch ein privates Telefon gibt, denn kein Finanzamt glaubt, dass nur geschäftlich und nie Privat telefoniert wird. Das muss nachvollziehbar sein. Dann sind alle Kosten dieses Anschlusses absetzbar.</p>
<h2><strong>Variante 2: Telefon wird beruflich und privat genutzt</strong></h2>
<p>Die meisten Freiberufler nutzen ihren Anschluss privat und geschäftlich. Das ist auch sinnvoll wenn es keine konkreten Sprechzeiten gibt. Hierfür gibt es 2 Lösungen.</p>
<h3>20% Pauschale, maximal 20 Euro im Monat</h3>
<p>Bei der ersten Möglichkeit werden 20% der Telefonkosten pauschal als Betriebsausgaben geltend gemacht. Das ist die einfachste Variante. Dabei darf maximal ein Betrag von 20 Euro monatlich abgerechnet werden.</p>
<p><strong>*Update:</strong> Nachdem ich mich mit einem Fachmann das Thema besprochen habe weiß ich jetzt, dass die &#8220;20% und 20 Euro im Monat Regelung&#8221; nur für Werbungskosten bie <span style="text-decoration: underline;">Arbeitnehmer</span> gelten. Ich selber habe meine Steuererklärung als <span style="text-decoration: underline;">Freiberufler</span> nach diesem Schema abgerechnet und es wurde in meinem Fall anerkannt. Am besten und am Lukrativsten ist dann also die nächste Variante mit dem Einzelverbindungsnachweis.</p>
<h3>Einzelverbindungsnachweis</h3>
<p>Wer weitaus mehr beruflich telefoniert, für den lohnt sich die Aufschlüsselung eines Einzelnverbindungsnachweises. Dafür verlangt das Finanzamt eine ausführliche Auflistung, welche Telefonate beruflich und welche privater Natur sind. Diese Daten müssen über drei Monate gesammelt werden, um dann den prozentualen Anteil der Kosten zu ermitteln. Dabei kann man die drei Monate im Jahr legen, wie man möchte. Sie müssen nur am Stück, also ohne Unterbrechung sein. Daraus ermittelt man dann seinen individuellen geschäftlichen Prozentsatz und wendet diesen auf die Telefonkosten des gesamten Jahres an. Wenn sich in den nächsten Jahren die geschäftlichen Voraussetzungen bei der Telefonnutzung nicht wesentlich ändern, dann nimmt man den gleichen Prozentsatz weiterhin an.</p>
<p>Die Aufschlüsselung muss folgende Punkte enthalten:</p>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>Datum und die Uhrzeit des Gesprächs</li>
<li>Nummer des Empfängers bei Telefonaten / Faxen</li>
<li>Name des Empfängers</li>
<li>Kosten des Gespräches</li>
<li>Grund des Gespräches / des Faxes</li>
</ul>
<p>Man kann also sehen, dass der Aufwand nicht unerheblich ist und nur in Frage kommt, wenn die Gesprächskosten die 20 Euro Pauschale weit überschreiten.</p>
<h2>Literatur</h2>
<p><a href="http://www.amazon.de/gp/product/3812006499?ie=UTF8&amp;tag=kunstselbslei-21&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=3812006499" target="_blank"><img class="alignnone size-full wp-image-22481" title="Praxisleitfaden Einnahmen-Überschuss-Rechnung" src="http://www.kunstundso.com/wp-content/uploads/2010/04/Praxisleitfaden-Einnahmen-Überschuss-Rechnung.jpg" alt="Praxisleitfaden Einnahmen Überschuss Rechnung Kleines Steuer  Einmaleins Teil 5: Telefonkosten absetzen als Freiberufler und Selbstständiger" width="126" height="179" /></a></p>
<p>Ich empfehle den<a href="http://www.amazon.de/gp/product/3812006499?ie=UTF8&amp;tag=kunstselbslei-21&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=3812006499" target="_blank"> Praxisleitfaden Einnahmen-Überschuss-Rechnung</a>. Er kostet 16,20 Euro und ist eine gute Hilfe bei Steuerfragen.</p>
<p><strong>Weitere interessante Artikel:</strong></p>
<p><a href="http://www.kunstundso.com/2009/07/18/kleines-steuer-einmaleins-teil-1-bewirtungskosten-als-betriebsausgabe/" target="_self">Bewirtungskosten als Betriebsausgabe</a></p>
<p><a href="http://www.kunstundso.com/2009/08/08/kleines-steuer-einmaleins-teil-2-reisekosten-korrekt-abrechnen/" target="_self">Reisekosten korrekt abrechnen</a></p>
<p><a href="http://www.kunstundso.com/2010/04/12/kleines-steuer-einmaleins-teil-3-geringwertige-wirtschaftsguter-gwg-richtig-absetzen/" target="_self">geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) richtig absetzen</a></p>
<p><a href="http://www.kunstundso.com/2010/07/13/kleines-steuer-einmaleins-teil-4-geschenke-an-geschaftspartner-absetzen/" target="_self">Geschenke an Geschäftspartner korrekt absetzen</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Kleines Steuer- Einmaleins Teil 4: Geschenke an Geschäftspartner korrekt absetzen</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Jul 2010 09:35:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Wabner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[„Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft“. Das weiß auch der Fiskus und gewährt die Absetzung von kleinen Präsenten als Betriebsausgabe. Um Geschenke an Kunden und Partner steuerlich geltend zu machen, müssen ein paar kleine Details beachtet werden. Dies ist der 4. Teil des kleinen Steuer Einmaleins. In den anderen Artikeln wurde sich mit den Themen Bewirtungskosten als Betriebsausgabe, Reisekosten korrekt abrechnen und geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) richtig absetzen beschäftigt.]]></description>
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<div id="attachment_11761" class="wp-caption alignnone" style="width: 410px"><a href="http://www.kunstundso.com/2010/07/13/kleines-steuer-einmaleins-teil-4-geschenke-an-geschaftspartner-absetzen/"><img class="size-full wp-image-11761  " title="Hände halten ein Geschenk Präsent" src="http://www.kunstundso.com/wp-content/uploads/2010/07/Hände-halten-ein-Geschenk-Präsent.jpg" alt="Hände halten ein Geschenk Präsent Kleines Steuer  Einmaleins Teil 4: Geschenke an Geschäftspartner korrekt absetzen" width="400" height="400" /></a><p class="wp-caption-text">Kleine Geschenke erhalten die Freudnschaft.  Foto: MarcinMoga / Lolek</p></div>
<p><img src="http://vg06.met.vgwort.de/na/3b0746d8f09b422586526acaf3048153" alt=" Kleines Steuer  Einmaleins Teil 4: Geschenke an Geschäftspartner korrekt absetzen" width="1" height="1" title="Kleines Steuer  Einmaleins Teil 4: Geschenke an Geschäftspartner korrekt absetzen" /></p>
<p>„Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft“. Das weiß auch der Fiskus und gewährt die Absetzung von kleinen Präsenten als Betriebsausgabe. Um Geschenke an Kunden und Partner steuerlich geltend zu machen, müssen ein paar kleine Details beachtet werden. Dies ist der 4. Teil des kleinen Steuer Einmaleins. In den anderen Artikeln wurde sich mit den Themen <strong><a href="http://www.kunstundso.com/2009/07/18/kleines-steuer-einmaleins-teil-1-bewirtungskosten-als-betriebsausgabe/" target="_self"> Bewirtungskosten als Betriebsausgabe</a></strong>, <strong><a href="http://www.kunstundso.com/2009/08/08/kleines-steuer-einmaleins-teil-2-reisekosten-korrekt-abrechnen/" target="_self">Reisekosten korrekt abrechnen</a></strong> und <strong><a href="http://www.kunstundso.com/2010/04/12/kleines-steuer-einmaleins-teil-3-geringwertige-wirtschaftsguter-gwg-richtig-absetzen/" target="_self">geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) richtig absetzen</a> </strong>beschäftigt.<span id="more-11751"></span></p>
<h3><strong>Voraussetzungen</strong></h3>
<p>Wie der Name Geschenk es schon ausdrückt, darf keine Gegenleistung von Seiten des Beschenkten erfolgen. Des Weiteren muss das Präsent geschäftlich bedingt sein und pro Person und Jahr einen Betrag von Netto (ohne Mehrwertsteuer) 35 Euro nicht übersteigen. Dies gilt für Selbstständige und Freiberufler, die Umsatzsteuerpflichtig sind. Für alle Freien und Kleinunternehmer welche von der Umsatzsteuer befreit sind, gilt hier für der Bruttobetrag von 35 Euro als Grenze. Alle Kosten, welche über diesen Freibetrag hinaus gehen können nicht abgesetzt werden und werden somit quasi privat bezahlt.</p>
<p>Vergesst nicht den Namen des Beschenkten und den Anlass, wie Geburtstag oder ein anderes Jubiläum, auf dem Beleg zu notieren.</p>
<h3><strong>Beispiel 1</strong></h3>
<p>Ihr schenkt einem Kunden zum Geburtstag ein paar Kinokarten und eine Strauß Blumen im Gesamtwert von 26,75 Euro (incl. Mwst.). Davon könnt ihr  1,75 (7% Umsatzsteuer auf Blumen und Kinokarten) als Vorsteuer geltend machen. 25 Euro sind als Betriebsausgaben absetzbar.</p>
<h3><strong>Beispiel 2</strong></h3>
<p>Euer Geschenk hat einen Wert von 50 Euro. Damit ist die Freigrenze von 35 Euro überschritten. Da es sich jetzt nicht mehr um eine Betriebsausgabe handelt, kann auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden. In diesem Falle muss das Geschenk aus eigener Tasche bezahlt werden.</p>
<p>Wer seine Geschenke im Rahmen des Freibetrages hält, ist also immer auf der sicheren Seite. Um den Kreis vom Anfang zu schließen, es heißt ja auch: „<strong>Kleine</strong> Geschenke erhalten die Freundschaft“.</p>
<h2><strong>Hier gibt’s mehr:</strong></h2>
<p>Um das komplette Steuer 1×1 zu lesen, klickt <a href="http://www.kunstundso.com/steuer-1x1-telefonkosten-reisekosten-bewirtungskosten-als-betriebsausgabe-richtig-absetzen/" target="_self">hier</a>.</p>
<p><strong>Artikel die auch interessant sein könnten:</strong></p>
<p><a title="Permanent Link to Mehrwertsteuer: 7 oder 19%?" rel="bookmark" href="http://www.kunstundso.com/2009/03/31/mehrwertsteuer-7-oder-19/">Mehrwertsteuer: 7 oder 19%?</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Serie: Kleines Steuer- Einmaleins</title>
		<link>http://www.kunstundso.com/2010/04/26/serie-kleines-steuer-einmaleins/</link>
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		<pubDate>Mon, 26 Apr 2010 10:46:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Wabner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Zeit ist knapp und alle relevanten Informationen sollen am besten schön sauber und aufgelistet untereinander stehen. Alles Klar. Hier findet Ihr alle Links zu den Artikeln der Serie: &#8220;Kleinen ...]]></description>
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<div id="attachment_7021" class="wp-caption alignnone" style="width: 490px"><a href="http://www.kunstundso.com/2010/04/26/serie-kleines-steuer-einmaleins/"><img class="size-full wp-image-7021  " title="Schreibtisch" src="http://www.kunstundso.com/wp-content/uploads/2010/04/The-Shopping-Sherpa.jpg" alt="The Shopping Sherpa Serie: Kleines Steuer  Einmaleins " width="480" height="360" /></a><p class="wp-caption-text">Augen auf und durch!         Photo: The Shopping Sherpa  </p></div>
<p><img src="http://vg01.met.vgwort.de/na/b4c68449d4b44ada80851935c230fed5" alt=" Serie: Kleines Steuer  Einmaleins " width="1" height="1" title="Serie: Kleines Steuer  Einmaleins " /></p>
<p>Die Zeit ist knapp und alle relevanten Informationen sollen am besten schön sauber und aufgelistet untereinander stehen. Alles Klar. Hier findet Ihr alle Links zu den Artikeln der Serie: &#8220;Kleinen Steuer- Einmaleins&#8221;</p>
<p><strong><a href="http://www.kunstundso.com/2009/07/18/kleines-steuer-einmaleins-teil-1-bewirtungskosten-als-betriebsausgabe/" target="_blank">Teil 1: Bewirtungskosten als Betriebsausgabe</a></strong></p>
<p><strong><a href="http://www.kunstundso.com/2009/08/08/kleines-steuer-einmaleins-teil-2-reisekosten-korrekt-abrechnen/" target="_blank">Teil 2: Reisekosten korrekt abrechnen</a></strong></p>
<p><strong><a href="http://www.kunstundso.com/2010/04/12/kleines-steuer-einmaleins-teil-3-geringwertige-wirtschaftsguter-gwg-richtig-absetzen/" target="_blank">Teil 3: geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) richtig absetzen</a></strong></p>
<p><strong><a href="http://www.kunstundso.com/2010/07/13/kleines-steuer-einmaleins-teil-4-geschenke-an-geschaftspartner-absetzen/">Teil 4: </a></strong><strong><a href="http://www.kunstundso.com/2010/07/13/kleines-steuer-einmaleins-teil-4-geschenke-an-geschaftspartner-absetzen/">Geschenke an Geschäftspartner absetzen</a></strong></p>
<p><strong><a href="http://www.kunstundso.com/2011/01/14/kleines-steuer-einmaleins-teil-5-telefonkosten-absetzen-freiberufler-selbststandig/" target="_self">Teil 5: Telefonkosten absetzen als Freiberufler und Selbstständiger</a></strong></p>
<p><strong><br />
</strong></p>
<p><strong><a href="http://www.kunstundso.com/2010/04/12/kleines-steuer-einmaleins-teil-3-geringwertige-wirtschaftsguter-gwg-richtig-absetzen/" target="_blank"><br />
</a><span style="font-weight: normal;">Ob ihr 7 oder 19% Mehrwertsteuer berechnen müsst erfahrt Ihr in diesem Artikel:<span id="more-7011"></span><br />
</span></strong></p>
<p><strong><a href="http://www.kunstundso.com/2009/03/31/mehrwertsteuer-7-oder-19/" target="_blank">Mehrwertsteuer: 7 oder 19%?</a></strong></p>
<p><strong><br />
</strong></p>
<p>Es kommen immer wieder neue Artikel zu dieser Serie hinzu. Habt Ihr Steuerfragen? Hinterlasst sie in einem Kommentar!</p>
<p><strong>Weitere interessante Artikel:</strong></p>
<p><a title="Wie man seine Lesegeschwindigkeit in 20 Minuten entscheidend verbessert" href="http://www.kunstundso.com/2010/11/09/wie-man-seine-lesegeschwindigkeit-in-20-minuten-entscheidend-verbessert/">Wie man seine Lesegeschwindigkeit in 20 Minuten entscheidend verbessert</a></p>
<p><a title="App geht’s! Die 17 wichtigsten iPhone Anwendungen für Freiberufler" href="http://www.kunstundso.com/2009/09/11/app-geht%e2%80%99s-die-17-wichtigsten-iphone-anwendungen-fur-freiberufler/">App geht’s! Die 17 wichtigsten iPhone Anwendungen für Freiberufler</a></p>
<p><a title="Die 6 besten SEO-Plugins für WordPress" href="http://www.kunstundso.com/2010/10/19/die-6-besten-seo-plugins-fur-wordpress/">Die 6 besten SEO-Plugins für WordPress</a></p>

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		<title>Kleines Steuer- Einmaleins Teil 3: geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) richtig absetzen</title>
		<link>http://www.kunstundso.com/2010/04/12/kleines-steuer-einmaleins-teil-3-geringwertige-wirtschaftsguter-gwg-richtig-absetzen/</link>
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		<pubDate>Mon, 12 Apr 2010 14:38:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Wabner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alle Themen]]></category>
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		<description><![CDATA[Dies ist der 3. Teil des kleinen Steuer -Einmaleins. In Teil 1 und 2 haben wir uns mit der Abrechnung von Bewirtung- und Reisekosten beschäftigt. Heute geht es um das richtige Absetzen von geringwertigen Wirtschaftsgütern kurz GWG genannt.

Zu geringwertigen Wirtschaftsgütern Zählen alle erworbenen Produkte, die folgende Merkmale aufweisen:

Sie gehören zum Anlagevermögen. Es wird also nicht mit ihnen gehandelt.
Sie sind beweglich und abnutzbar. Nutzungsrechte, Patente und Lizenzen fallen nicht darunter.
Sie sind selbstständig nutzbar. Nicht selbstständig nutzbar ist sind z.B. Werkzeuge, Maschinenersatzteile und Peripheriegeräte von Computern wie Maus, Tastatur und Monitore.
Die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten überschreiten nicht den Betrag von 410,- Euro.  Bei Freiberuflern die Umsatzsteuer entrichten, gilt dieser Betrag als Nettowert.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<div id="attachment_6081" class="wp-caption alignnone" style="width: 510px"><a href="http://www.kunstundso.com/2010/04/12/kleines-steuer-einmaleins-teil-3-geringwertige-wirtschaftsguter-gwg-richtig-absetzen/"><img class="size-full wp-image-6081   " title="Papierkram" src="http://www.kunstundso.com/wp-content/uploads/2010/04/2228603119_0dbfea36a4.jpg" alt="2228603119 0dbfea36a4 Kleines Steuer  Einmaleins Teil 3: geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) richtig absetzen" width="500" height="333" /></a><p class="wp-caption-text">Mag keiner so richtig: Steuern zahlen.    Photo:kozumel</p></div>
<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/9b8b5dc266394161a59c40067660753e" alt=" Kleines Steuer  Einmaleins Teil 3: geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) richtig absetzen" width="1" height="1" title="Kleines Steuer  Einmaleins Teil 3: geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) richtig absetzen" /><br />
Dies ist der 3. Teil des kleinen Steuer -Einmaleins. In Teil 1 und 2 haben wir uns mit der <a href="http://www.kunstundso.com/2009/07/18/kleines-steuer-einmaleins-teil-1-bewirtungskosten-als-betriebsausgabe/" target="_blank">Abrechnung von Bewirtung</a>- und <a href="http://www.kunstundso.com/2009/08/08/kleines-steuer-einmaleins-teil-2-reisekosten-korrekt-abrechnen/" target="_blank">Reisekosten</a> beschäftigt. Heute geht es um das richtige Absetzen von geringwertigen Wirtschaftsgütern kurz GWG genannt.</p>
<p>Zu geringwertigen Wirtschaftsgütern Zählen alle erworbenen Produkte, die folgende Merkmale aufweisen:<span id="more-6071"></span></p>
<ol>
<li>Sie gehören zum Anlagevermögen. Es wird also nicht mit ihnen gehandelt.</li>
<li>Sie sind beweglich und abnutzbar. Nutzungsrechte, Patente und Lizenzen fallen nicht darunter.</li>
<li>Sie sind selbstständig nutzbar. Nicht selbstständig nutzbar ist sind z.B. Werkzeuge, Maschinenersatzteile und Peripheriegeräte von Computern wie Maus, Tastatur und Monitore.</li>
<li>Die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten überschreiten nicht den Betrag von 410,- Euro.  Bei Freiberuflern die Umsatzsteuer entrichten, gilt dieser Betrag als Nettowert.</li>
</ol>
<p>Ab dem 1. Januar 2010 gibt es im Zuge des Wirtschaftsbeschleunigungsgesetzes für die Absetzung geringwertiger Wirtschaftsgüter eine neue Regelung. Dabei wird die Art der Abschreibung in 3 Kategorien eingeteilt:</p>
<h1><strong>Anschaffungskosten bis 150,00 Euro netto</strong></h1>
<p>Wirtschaftsgüter die den Nettowert von 150 Euro nicht überschreiten, können entweder sofort oder über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.</p>
<h1><strong>Anschaffungskosten von 150.01 bis 410,00 Euro netto</strong></h1>
<p>Diese Erzeugnisse können genau wie in der ersten Kategorie – einem Betrag von bis zu 150,00 Euro – sofort oder nach der gewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Das ist neu. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit alle Wirtschaftsgüter über 150,00 Euro für das laufende Jahr in einem Sammelposten zusammenzufassen und komplett über 5 Jahre linear (jedes Jahr 20%) abzuschreiben.</p>
<p>Anschaffungen über 150,01 Euro müssen gesondert gelistet werden. Dieses Verzeichnis muss nicht angelegt werden wenn es aus der Buchführung ersichtlich wird.</p>
<p>Für das jeweilige Wirtschaftsjahr muss festgelegt werden, nach welcher Methode abgeschrieben werden soll. Wurde einmal die 410 Euro Regelung angewendet, muss sie auch für alle übrigen Wirtschaftsgüter, die einen Betrag von 410,00 Euro nicht überschreiten, angewendet werden.</p>
<h1><strong>Anschaffungskosten von 410,01 bis 1000,00 Euro netto</strong></h1>
<p>Hier kann zwischen dem Abschreiben über die übliche Nutungsdauer oder das Zusammenfassen in den Sammelposten über 5 Jahre gewählt werden.</p>
<p>Welche Methode der Abschreibung Ihr benutzt ist natürlich jedem selber überlassen. Für weitere Steuertipps schaut Euch den Liste <a href="http://www.kunstundso.com/2010/04/26/serie-kleines-steuer-einmaleins/" target="_blank">&#8220;Kleines Steuer &#8211; Einmaleins&#8221;</a> an.</p>
<h3>Literatur</h3>
<p><a href="http://www.amazon.de/gp/product/3812006499?ie=UTF8&amp;tag=kunstselbslei-21&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=3812006499" target="_blank"><img class="size-full wp-image-22481 alignnone" title="Praxisleitfaden Einnahmen-Überschuss-Rechnung" src="http://www.kunstundso.com/wp-content/uploads/2010/04/Praxisleitfaden-Einnahmen-Überschuss-Rechnung.jpg" alt="Praxisleitfaden Einnahmen Überschuss Rechnung Kleines Steuer  Einmaleins Teil 3: geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) richtig absetzen" width="126" height="179" /></a></p>
<p><a href="http://www.amazon.de/gp/product/3812006499?ie=UTF8&amp;tag=kunstselbslei-21&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=3812006499" target="_blank"></a>Der<a href="http://www.amazon.de/gp/product/3812006499?ie=UTF8&amp;tag=kunstselbslei-21&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=3812006499" target="_blank"> Praxisleitfaden Einnahmen-Überschuss-Rechnung </a>kostet 16,20 Euro und ist eine Schritt für Schritt Anleitung, damit die Abrechnung beim Finanzamt ein Erfolg wird.</p>
<h2><strong>Hier gibt’s mehr:</strong></h2>
<p>Um das komplette Steuer 1×1 zu lesen, klickt <a href="http://www.kunstundso.com/steuer-1x1-telefonkosten-reisekosten-bewirtungskosten-als-betriebsausgabe-richtig-absetzen/" target="_self">hier</a>.</p>
<p><strong>Weitere interessante Artikel:</strong></p>
<p><a href="http://www.kunstundso.com/2009/03/31/mehrwertsteuer-7-oder-19/" target="_blank">Mehrwertsteuer: 7 oder 19 Prozent</a></p>
<p>Kleines Steuer- Einmaleins Teil 1: <a title="Permanent Link to Kleines Steuer- Einmaleins Teil 1: Bewirtungskosten als Betriebsausgabe" rel="bookmark" href="http://www.kunstundso.com/2009/07/18/kleines-steuer-einmaleins-teil-1-bewirtungskosten-als-betriebsausgabe/">Bewirtungskosten als Betriebsausgabe</a></p>
<p>Kleines Steuer- Einmaleins Teil 2: <a title="Permanent Link to Kleines Steuer- Einmaleins Teil 2: Reisekosten korrekt abrechnen" rel="bookmark" href="http://www.kunstundso.com/2009/08/08/kleines-steuer-einmaleins-teil-2-reisekosten-korrekt-abrechnen/">Reisekosten korrekt abrechnen</a></p>
<p>Kleines Steuer- Einmaleins Teil 4: <a href="http://www.kunstundso.com/2010/07/13/kleines-steuer-einmaleins-teil-4-geschenke-an-geschaftspartner-absetzen/">Geschenke an Geschäftspartner korrekt absetzen</a></p>

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		<item>
		<title>Kleines Steuer- Einmaleins Teil 2: Reisekosten korrekt abrechnen</title>
		<link>http://www.kunstundso.com/2009/08/08/kleines-steuer-einmaleins-teil-2-reisekosten-korrekt-abrechnen/</link>
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		<pubDate>Sat, 08 Aug 2009 22:12:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Wabner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer]]></category>
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		<description><![CDATA[Im 1. Teil des kleinen Steuer- Einmaleins ging es um Bewirtungskosten als Betriebsausgabe. Heute widmen wir uns den Reisekosten. Als Mime und Performancekünstler bin ich viel unterwegs. Das ist nicht nur schön, sondern kostet auch Geld. Ein großer Teil davon kann steuerlich geltend gemacht werden. Hier ein Überblick:]]></description>
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<p><img src="http://vg03.met.vgwort.de/na/0b9bd7b81970405fb875a20ae235a708" alt=" Kleines Steuer  Einmaleins Teil 2: Reisekosten korrekt abrechnen" width="1" height="1" title="Kleines Steuer  Einmaleins Teil 2: Reisekosten korrekt abrechnen" /><br />
Im 1. Teil des kleinen Steuer- Einmaleins ging es um <a href="http://www.kunstundso.com/2009/07/18/kleines-steuer-einmaleins-teil-1-bewirtungskosten-als-betriebsausgabe/" target="_blank">Bewirtungskosten als Betriebsausgabe</a>. Heute widmen wir uns den Reisekosten. Als Mime und Performancekünstler bin ich viel unterwegs. Das ist nicht nur schön, sondern kostet auch Geld. Ein großer Teil davon kann steuerlich geltend gemacht werden. Hier ein Überblick: <span id="more-1831"></span></p>
<h1><strong>Fahrtkosten</strong></h1>
<p class="MsoNormal">Jedem steht frei, wie er reist. Ich persönlich bevorzuge Bahn und Flieger, nicht nur, <span> </span>weil ich viele Punkte in Flensburg habe, sondern weil es sehr entspannend ist unterwegs Filme zu schauen, mit dem iPhone zu spielen und z.B. diesen Artikel zu schreiben.</p>
<p class="MsoNormal">Diese Art der Fortbewegung macht auch die Abrechnung leicht. Alle betrieblich bedingten Fahrten können problemlos als Fahrtkosten geltend gemacht werden. Dazu zählen auch Taxi, Mietwagen, die <span>öffentlichen Verkehrsmittel und Fähren. </span>Umsatzsteuer ist wie gewohnt abzugsfähig. Passt bei Flugtickets auf. Hier können verschiedene Steuerarten auftreten bzw. überhaupt keine deutsche Mehrwertsteuer anfallen.</p>
<p class="MsoNormal">Wird der private PKW benutzt, gibt es 3 verschiedene Arten der Abrechnung. Die unkomplizierteste ist eine pauschale Abrechnung der Kilometer. In Deutschland können 0,30 €, in Österreich 0,35 € pro gefahrenen Kilometer abgezogen werden. Dies muss in einer <a href="http://www.kunstundso.com/media/Vorlagen/Reisekostenabrechnung.pdf" target="_blank">Reisekostenabrechnung</a> dokumentiert werden. Achtung, bei der Reisekostenpauschale ist keine Vorsteuer abzugsfähig.</p>
<h1><strong>Übernachtungskosten</strong></h1>
<p class="MsoNormal">Alle tatsächlich angefallenen Kosten für Unterkünfte wie Hotel, Herberge oder Apartment werden anerkannt. Nebenkosten wie Minibar und „Bezahlfernsehen“ gehören nicht dazu. Alle anderen Reisenebenkosten wie Telefon, Fax, Parkuhren oder Garagennutzung müssen durch Belege glaubhaft gemacht werden.</p>
<p class="MsoNormal">Ist in der Hotelrechnung das Frühstück enthalten und lässt sich dieser Anteil nicht explizit ermitteln, müssen die Übernachtungskosten in Deutschland um pauschal 4,80 € (20% von 24 € des Verpflegungsmehraufwands) gekürzt werden. Im Ausland adäquat 20% des geltenden <a href="http://www.kunstundso.com/media/Vorlagen/Auslandspauschalen.pdf" target="_blank">Pauschalbetrags</a>.</p>
<p class="MsoNormal">Bsp.: Die Hotelrechnung liegt bei 100 € inklusive Frühstück. Dann können die Übernachtungskosten mit 95,20 € (100€ &#8211; 4,80€) abgerechnet werden.</p>
<h1><strong>Verpflegungsmehraufwand</strong></h1>
<p class="MsoNormal">Wer einmal eine Reise macht, der muss auch mal etwas essen. Das ist meist teurer als sich zu Hause eine Stulle zu schmieren. Schön, dass diese Zusatzkosten in Form von Pauschalen abzugsfähig sind. Bei Abwesenheit von mindestens</p>
<ul>
<li>8 Stunden sind das 6 Euro</li>
<li>mindestens 16 Stunden 12 Euro</li>
<li>mindestens 24 Stunden 24 Euro.</li>
</ul>
<p class="MsoNormal">Für die Abwesenheit im Ausland gelten andere Pauschalen, welche<a href="http://www.kunstundso.com/media/Vorlagen/Auslandspauschalen.pdf" target="_blank"> </a><strong><a href="http://www.kunstundso.com/media/Vorlagen/Auslandspauschalen.pdf">HIER</a></strong><a href="http://www.kunstundso.com/media/Vorlagen/Auslandspauschalen.pdf"> </a>eingesehen werden können.</p>
<p class="MsoNormal"><strong>Update: </strong>Danke an bejott für folgenden Hinweis: &#8220;Die Abwesenheitszeiten gelten pro Kalendertag. Seid Ihr also von 22 Uhr bis 7 Uhr des Folgetages unterwegs (warum auch immer), besteht kein Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand, da pro Kalendertag keine Abwesenheit von mindestens 8h vorliegt.&#8221;</p>
<p class="MsoNormal">Der Artikel soll einen Überblick der wichtigsten Reiskosten geben. Was ist eurer Meinung nach noch wichtig?</p>
<h2><strong>Hier gibt’s mehr:</strong></h2>
<p>Um das komplette Steuer 1×1 zu lesen, klickt <a href="http://www.kunstundso.com/steuer-1x1-telefonkosten-reisekosten-bewirtungskosten-als-betriebsausgabe-richtig-absetzen/" target="_self">hier</a>.</p>
<p><strong>Artikel die auch interessant sein könnten:</strong></p>
<p><a href="http://www.kunstundso.com/2010/04/26/serie-kleines-steuer-einmaleins/">Serie: Kleines Steuer- Einmaleins</a></p>
<p><a title="Permanent Link to Das müssen Freiberufler über die private Krankenversicherung wissen" rel="bookmark" href="http://www.kunstundso.com/2011/05/17/das-mussen-freiberufler-uber-die-private-krankenversicherung-wissen/">Das müssen Freiberufler über die private Krankenversicherung wissen</a></p>
<p><a href="http://www.pantomime-popkultur.de/pantomime-show/">Pantomime Show</a></p>
<p>Foto: laurenatclemson</p>
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		<title>Kleines Steuer- Einmaleins Teil 1: Bewirtungskosten als Betriebsausgabe</title>
		<link>http://www.kunstundso.com/2009/07/18/kleines-steuer-einmaleins-teil-1-bewirtungskosten-als-betriebsausgabe/</link>
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		<pubDate>Sat, 18 Jul 2009 19:21:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Wabner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Aufgrund der erhöhten Nachfragen zum Thema Steuern kommt hier der erste Teil einer kleinen Übersicht der meistgestellten Steuerfragen.

Besprechungen, Verhandlungen und andere geschäftliche Aktivitäten mit Kunden und solchen, die es werden sollen, machen bei Bier und einer guten Mahlzeit doppelt so viel Spaß. Auch wenn das Fazit lautet: „Außer Spesen nicht gewesen“, ein netter Abend oder Nachmittag ist auch schon viel Wert und in jedem Fall besser als ein schlechter. Schön, dass Aufwendungen für geschäftlich veranlasste Bewirtungen steuerlich geltend gemacht werden können. Das hilft Steuern zu sparen. Und sparen, liebe Leser, das wollen wir alle sehr gern, denn ihr wisst es schon längst: „Früher war alles besser“ und es kommen „harte Zeiten“ auf uns zu. Das habe ich zumindest neulich in der Straßenbahn mitbekommen. Aber genug mit weisen Sprüchen. Damit bei der Abrechnung alles mit rechten Dingen zugeht, findet ihr hier, was beachtet werden muss:]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Aufgrund der erhöhten Nachfragen zum Thema Steuern kommt hier der erste Teil einer kleinen Übersicht der meistgestellten Steuerfragen. In Teil 2 geht es um die korrekte <a href="http://www.kunstundso.com/2009/08/08/kleines-steuer-einmaleins-teil-2-reisekosten-korrekt-abrechnen/" target="_blank">Abrechnung von Reisekosten</a>.</p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-weight: normal;">Besprechungen, Verhandlungen und andere geschäftliche Aktivitäten mit Kunden und solchen, die es werden sollen, machen bei Bier und einer guten Mahlzeit doppelt so viel Spaß. Auch wenn das Fazit lautet: „Außer Spesen nicht gewesen“, ein netter Abend oder Nachmittag ist auch schon viel Wert und in jedem Fall besser als ein schlechter. Schön, dass Aufwendungen für geschäftlich veranlasste Bewirtungen steuerlich geltend gemacht werden können. Das hilft Steuern zu sparen. Und sparen, liebe Leser, das wollen wir alle sehr gern, denn ihr wisst es schon längst: „Früher war alles besser“ und es kommen „harte Zeiten“ auf uns zu. Das habe ich zumindest neulich in der Straßenbahn mitbekommen. Aber genug mit weisen Sprüchen. Damit bei der Abrechnung alles mit rechten Dingen zugeht, findet ihr hier, was beachtet werden muss:</span></p>
<h1><span style="font-weight: normal;"><span id="more-1611"></span><strong>Voraussetzungen</strong></span></h1>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p><span style="font-weight: normal;">Der Grund der Bewirtung muss, wie schon erwähnt, geschäftlich bedingt sein. Das könnte die Anbahnung zum Vertragsabschluss oder eine Projektbesprechung sein. Die Verköstigung muss angemessen sein. Ein Essen im Edelrestaurant mit Schampus und Co kann dazu führen, dass die Verhältnismäßigkeit angezweifelt wird. Kleine Aufmerksamkeiten wie Gebäck oder Kaffee sind ebenfalls nicht abzugsfähig. </span></p>
<h2>Korrekter Beleg</h2>
<p class="MsoNormal"><span style="font-weight: normal;">Der Bewirtungsbeleg muss maschinell erstellt und zeitnah ausgefüllt werden. Zur einzelnen Auflistung der Speisen und Getränke gehören außerdem noch Ort, Datum und die Höhe der Aufwendungen. Auf einem separaten Blatt werden dann die vollständigen Namen der teilnehmenden Personen sowie der Anlass der Bewirtung aufgeschrieben. Ein pauschales „Geschäftsessen“ reicht da nicht aus. Beschreibt dem Finanzamt etwas genauer, worum es ging. Möglich sind Angaben wie „Besprechung für Auftrag XY“ oder „Preisverhandlung mit XYZ“. Übersteigt der Rechnungsbetrag einschließlich Mehrwertsteuer 150 Euro, muss der Name des Gastgebers, also eurer, ebenfalls mit auf dem Beleg stehen. Hier gibt es eine <a href="http://www.kunstundso.com/media/Vorlagen/Bewirtungsaufwendungen.pdf" target="_blank">Vorlage für Bewirtungsaufwendungen</a>.</span></p>
<h2>Steuerlicher Abzug</h2>
<p class="MsoNormal"><span style="font-weight: normal;">In den letzten Jahren gab es zu diesem Thema viel Streit und unterschiedliche Urteile. Der Bundesfinanzhof hat 2005 eine endgültige Entscheidung getroffen. Als Betriebsausgaben können 70% des Rechnungsbetrages geltend gemacht werden. 30% werden sozusagen als Eigenanteil angesehen. Die Vorsteuer, und das freut alle sehr, ist für Freiberufler, die Umsatzsteuer ausweisen, zu 100% absetzbar. </span></p>
<h2>Das Milchmädchen-Beispiel:</h2>
<p class="MsoNormal"><span style="font-weight: normal;">Der Rechnungsbetrag ist 119 Euro Brutto. Dann sind 19 Euro Mehrwertsteuer voll abzugsfähig und von den restlichen 100 Euro Netto können wiederum 70 Euro als Betriebsausgaben abgerechnet werden.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-weight: normal;">Der Vollständigkeit wegen bleibt zu erwähnen, dass auch Trinkgeld in angemessener Höhe abzugsfähig ist. Es muss auf dem Beleg vermerkt und vom Empfänger unterzeichnet werden.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-weight: normal;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-weight: normal;">Wie sind eure Erfahrungen zu diesem Thema? Gab es schon mal Probleme mit dem Finanzamt?</span></p>
<h2><strong>Literatur</strong></h2>
<p><span style="font-weight: normal;">Da sich in letzter Zeit viel getan hat auf dem Sektor Bewirtungskosten empfehle ich das Buch </span><a href="http://www.amazon.de/gp/product/3942361019?ie=UTF8&amp;tag=kunstselbslei-21&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=3942361019" target="_blank">Reisekosten 2010/2011 und Bewirtungskosten</a> vom Steuerberater Wilhelm Krudewig. Hier sollte auch die letzte Frage zu diesem Thema eine Antwort finden.</p>
<h2><strong>Hier gibt&#8217;s mehr:</strong></h2>
<p><strong>Um das komplette Steuer 1&#215;1 zu lesen, klickt <a href="http://www.kunstundso.com/steuer-1x1-telefonkosten-reisekosten-bewirtungskosten-als-betriebsausgabe-richtig-absetzen/" target="_self">hier</a>.</strong></p>
<p>Foto: wa?.ti</p>
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<p><strong><!--EndFragment--> </strong></p>

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		<title>Mehrwertsteuer: 7 oder 19%?</title>
		<link>http://www.kunstundso.com/2009/03/31/mehrwertsteuer-7-oder-19/</link>
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		<pubDate>Tue, 31 Mar 2009 13:54:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Wabner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Auch wenn Steuern nicht zum absoluten Lieblingsthema eines Kulturschaffenden gehören, eine korrekte Abrechnung scheint zwar kompliziert, ist am Ende aber gar nicht so schwer. Meist ist die Angst etwas falsch zu machen größer als das Problem an sich. Seid euch gewiss, ihr seid nicht die Einzigen, denen Steuern immer wie ein Buch mit sieben Siegeln vorkommen. Gerade beim Thema Mehrwertsteuer kommt man schnell in die Versuchung pauschal immer 19% abzurechnen, um „auf Nummer sicher“ zu gehen. Dies ist meist nicht nur unnötig, sondern auch falsch. Lüften wir das Geheimnis, wann 7 und wann 19% Mehrwertsteuer abgerechnet werden dürfen.]]></description>
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<p>Auch wenn Steuern nicht zum absoluten Lieblingsthema eines Kulturschaffenden gehören, eine korrekte Abrechnung scheint zwar kompliziert, ist am Ende aber gar nicht so schwer. Meist ist die Angst etwas falsch zu machen größer als das Problem an sich. Seid euch gewiss, ihr seid nicht die Einzigen, denen Steuern immer wie ein Buch mit sieben Siegeln vorkommen. Gerade beim Thema Mehrwertsteuer kommt man schnell in die Versuchung pauschal immer 19% abzurechnen, um „auf Nummer sicher“ zu gehen. Dies ist meist nicht nur unnötig, sondern auch falsch. Lüften wir das Geheimnis, wann 7 und wann 19% Mehrwertsteuer abgerechnet werden dürfen.</p>
<h2><strong>Wann 7%?</strong></h2>
<p>In Deutschland sind 19% Mehrwertsteuer obligatorisch. Für einige Produkte und Dienstleistungen gilt aber ein verringerter Satz von 7%. Dies trifft im Besonderen zu für “die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben” (§ 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG).</p>
<p>Will heißen: Immer, wenn ein Werk entsteht, das <strong>urheberrechtlich geschützt</strong> ist, oder wenn man jemanden die Nutzung des Werkes überträgt, gilt der ermäßigte Steuersatz.</p>
<p><span id="more-311"></span></p>
<p>Dazu gehören zum Beispiel:</p>
<ul>
<li>Artikel für Magazine und Zeitungen</li>
<li>Pressemitteilungen</li>
<li>gestaltete Webseiten und Firmenlogos</li>
<li>Filme</li>
<li>Jingles</li>
<li>Musikstücke</li>
<li>Noten</li>
<li>Computerprogramme</li>
<li>Fotos</li>
<li>Eintrittskarten für Theater, Konzerte und Ausstellungen</li>
<li>Theatervorführungen und vergleichbare Darbietungen</li>
<li>Überlassung von Filmmaterial zu Vorführungen</li>
<li>Film- und Diavorführungen</li>
<li>Bücher, Magazine und Zeitungen</li>
<li>Gemälde, Collagen, Zeichnungen</li>
<li>per Hand gefertigte Bildhauerkunst</li>
</ul>
<h2><strong>Wann 19%?</strong></h2>
<p>Alle Selbstständigen, die mit ihrer Arbeit <strong>keine Urheberrechte erwerben</strong>, müssen wie gewohnt ihre Mehrwertsteuer mit 19% abrechnen. Dies bezieht sich nicht einfach auf die Bezeichnung des Berufes, sondern ist immer auf die tatsächlich geleistete Arbeit zu übertragen. Viele Freiberufler nehmen unterschiedliche Arten von Aufträgen an und so gilt es hier besonders genau zu unterscheiden.</p>
<p>Folgende Berufsgruppen fallen unter die 19%:</p>
<ul>
<li>Cutter</li>
<li>Lektoren</li>
<li>Korrektoren</li>
<li>Übersetzter</li>
<li>Dozenten</li>
<li>Berater</li>
</ul>
<h2><strong>Achtung</strong></h2>
<p>Wie überall steckt der Teufel im Detail.</p>
<p>So ist zwar das Erstellen von Fotos mit 7% zu berechnen. Verkauft der Fotograf aber nur Abzüge seiner Bilder, muss er wieder 19% in Rechnung stellen.</p>
<p>Verkauft die Theatergruppe in der Pause Getränke, ist zwar die Vorstellung mit ermäßigtem Steuersatz abzurechnen, doch alles andere wieder ganz normal mit 19%.</p>
<p>Freie Journalisten können durch eine Sonderregelung grundsätzlich mit 7% abrechnen, solange sie journalistische Aufträge annehmen.</p>
<p>Noch einmal zusammengefasst: Immer, wenn Urheberrechte geschaffen oder weitergegeben werden, gelten 7 ansonsten 19%. Wer sich nicht sicher ist, fragt am besten beim Finanzamt oder bei seinem Steuerberater nach.</p>
<h2>Literatur</h2>
<p>Ein gutes Nachschlagewerk ist immer viel Wert. Kauft Euch das Buch: <a href="http://www.amazon.de/gp/product/3423055464?ie=UTF8&amp;tag=kunstselbslei-21&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=3423055464" target="_blank">Umsatzsteuerrecht</a> für 10,90 Euro! Es behandelt alle relevanten Punkte. Wer etwas tiefer in die Materie eindringen möchte, ist mit dem Buch <a href="http://www.amazon.de/gp/product/3791028650?ie=UTF8&amp;tag=kunstselbslei-21&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=3791028650" target="_blank">Umsatzsteuer</a> bestens beraten.</p>
<h2><strong>Hier gibt’s mehr:</strong></h2>
<p>Um das komplette Steuer 1×1 zu lesen, klickt <a href="http://www.kunstundso.com/steuer-1x1-telefonkosten-reisekosten-bewirtungskosten-als-betriebsausgabe-richtig-absetzen/" target="_self">hier</a>.</p>
<p><strong>Weitere interessante Artikel:</strong></p>
<p><a href="http://www.kunstundso.com/2009/07/18/kleines-steuer-einmaleins-teil-1-bewirtungskosten-als-betriebsausgabe/" target="_blank">Bewirtungskosten als Betriebsausgabe</a></p>
<p><a href="http://www.kunstundso.com/2009/08/08/kleines-steuer-einmaleins-teil-2-reisekosten-korrekt-abrechnen/" target="_blank">Reisekosten korrekt abrechnen</a></p>
<p><a href="http://www.kunstundso.com/2010/04/12/kleines-steuer-einmaleins-teil-3-geringwertige-wirtschaftsguter-gwg-richtig-absetzen/" target="_blank">geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) richtig absetzen</a></p>
<p>Foto: Andres Rueda</p>

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