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	<title>Kunst und so. &#187; Vorsteuer</title>
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		<title>Serie: Kleines Steuer- Einmaleins</title>
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		<pubDate>Mon, 26 Apr 2010 10:46:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Wabner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Zeit ist knapp und alle relevanten Informationen sollen am besten schön sauber und aufgelistet untereinander stehen. Alles Klar. Hier findet Ihr alle Links zu den Artikeln der Serie: &#8220;Kleinen ...]]></description>
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<div id="attachment_7021" class="wp-caption alignnone" style="width: 490px"><a href="http://www.kunstundso.com/2010/04/26/serie-kleines-steuer-einmaleins/"><img class="size-full wp-image-7021  " title="Schreibtisch" src="http://www.kunstundso.com/wp-content/uploads/2010/04/The-Shopping-Sherpa.jpg" alt="The Shopping Sherpa Serie: Kleines Steuer  Einmaleins " width="480" height="360" /></a><p class="wp-caption-text">Augen auf und durch!         Photo: The Shopping Sherpa  </p></div>
<p><img src="http://vg01.met.vgwort.de/na/b4c68449d4b44ada80851935c230fed5" alt=" Serie: Kleines Steuer  Einmaleins " width="1" height="1" title="Serie: Kleines Steuer  Einmaleins " /></p>
<p>Die Zeit ist knapp und alle relevanten Informationen sollen am besten schön sauber und aufgelistet untereinander stehen. Alles Klar. Hier findet Ihr alle Links zu den Artikeln der Serie: &#8220;Kleinen Steuer- Einmaleins&#8221;</p>
<p><strong><a href="http://www.kunstundso.com/2009/07/18/kleines-steuer-einmaleins-teil-1-bewirtungskosten-als-betriebsausgabe/" target="_blank">Teil 1: Bewirtungskosten als Betriebsausgabe</a></strong></p>
<p><strong><a href="http://www.kunstundso.com/2009/08/08/kleines-steuer-einmaleins-teil-2-reisekosten-korrekt-abrechnen/" target="_blank">Teil 2: Reisekosten korrekt abrechnen</a></strong></p>
<p><strong><a href="http://www.kunstundso.com/2010/04/12/kleines-steuer-einmaleins-teil-3-geringwertige-wirtschaftsguter-gwg-richtig-absetzen/" target="_blank">Teil 3: geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) richtig absetzen</a></strong></p>
<p><strong><a href="http://www.kunstundso.com/2010/07/13/kleines-steuer-einmaleins-teil-4-geschenke-an-geschaftspartner-absetzen/">Teil 4: </a></strong><strong><a href="http://www.kunstundso.com/2010/07/13/kleines-steuer-einmaleins-teil-4-geschenke-an-geschaftspartner-absetzen/">Geschenke an Geschäftspartner absetzen</a></strong></p>
<p><strong><a href="http://www.kunstundso.com/2011/01/14/kleines-steuer-einmaleins-teil-5-telefonkosten-absetzen-freiberufler-selbststandig/" target="_self">Teil 5: Telefonkosten absetzen als Freiberufler und Selbstständiger</a></strong></p>
<p><strong><br />
</strong></p>
<p><strong><a href="http://www.kunstundso.com/2010/04/12/kleines-steuer-einmaleins-teil-3-geringwertige-wirtschaftsguter-gwg-richtig-absetzen/" target="_blank"><br />
</a><span style="font-weight: normal;">Ob ihr 7 oder 19% Mehrwertsteuer berechnen müsst erfahrt Ihr in diesem Artikel:<span id="more-7011"></span><br />
</span></strong></p>
<p><strong><a href="http://www.kunstundso.com/2009/03/31/mehrwertsteuer-7-oder-19/" target="_blank">Mehrwertsteuer: 7 oder 19%?</a></strong></p>
<p><strong><br />
</strong></p>
<p>Es kommen immer wieder neue Artikel zu dieser Serie hinzu. Habt Ihr Steuerfragen? Hinterlasst sie in einem Kommentar!</p>
<p><strong>Weitere interessante Artikel:</strong></p>
<p><a title="Wie man seine Lesegeschwindigkeit in 20 Minuten entscheidend verbessert" href="http://www.kunstundso.com/2010/11/09/wie-man-seine-lesegeschwindigkeit-in-20-minuten-entscheidend-verbessert/">Wie man seine Lesegeschwindigkeit in 20 Minuten entscheidend verbessert</a></p>
<p><a title="App geht’s! Die 17 wichtigsten iPhone Anwendungen für Freiberufler" href="http://www.kunstundso.com/2009/09/11/app-geht%e2%80%99s-die-17-wichtigsten-iphone-anwendungen-fur-freiberufler/">App geht’s! Die 17 wichtigsten iPhone Anwendungen für Freiberufler</a></p>
<p><a title="Die 6 besten SEO-Plugins für WordPress" href="http://www.kunstundso.com/2010/10/19/die-6-besten-seo-plugins-fur-wordpress/">Die 6 besten SEO-Plugins für WordPress</a></p>

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		<title>Kleines Steuer- Einmaleins Teil 3: geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) richtig absetzen</title>
		<link>http://www.kunstundso.com/2010/04/12/kleines-steuer-einmaleins-teil-3-geringwertige-wirtschaftsguter-gwg-richtig-absetzen/</link>
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		<pubDate>Mon, 12 Apr 2010 14:38:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Wabner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Dies ist der 3. Teil des kleinen Steuer -Einmaleins. In Teil 1 und 2 haben wir uns mit der Abrechnung von Bewirtung- und Reisekosten beschäftigt. Heute geht es um das richtige Absetzen von geringwertigen Wirtschaftsgütern kurz GWG genannt.

Zu geringwertigen Wirtschaftsgütern Zählen alle erworbenen Produkte, die folgende Merkmale aufweisen:

Sie gehören zum Anlagevermögen. Es wird also nicht mit ihnen gehandelt.
Sie sind beweglich und abnutzbar. Nutzungsrechte, Patente und Lizenzen fallen nicht darunter.
Sie sind selbstständig nutzbar. Nicht selbstständig nutzbar ist sind z.B. Werkzeuge, Maschinenersatzteile und Peripheriegeräte von Computern wie Maus, Tastatur und Monitore.
Die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten überschreiten nicht den Betrag von 410,- Euro.  Bei Freiberuflern die Umsatzsteuer entrichten, gilt dieser Betrag als Nettowert.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<div id="attachment_6081" class="wp-caption alignnone" style="width: 510px"><a href="http://www.kunstundso.com/2010/04/12/kleines-steuer-einmaleins-teil-3-geringwertige-wirtschaftsguter-gwg-richtig-absetzen/"><img class="size-full wp-image-6081   " title="Papierkram" src="http://www.kunstundso.com/wp-content/uploads/2010/04/2228603119_0dbfea36a4.jpg" alt="2228603119 0dbfea36a4 Kleines Steuer  Einmaleins Teil 3: geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) richtig absetzen" width="500" height="333" /></a><p class="wp-caption-text">Mag keiner so richtig: Steuern zahlen.    Photo:kozumel</p></div>
<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/9b8b5dc266394161a59c40067660753e" alt=" Kleines Steuer  Einmaleins Teil 3: geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) richtig absetzen" width="1" height="1" title="Kleines Steuer  Einmaleins Teil 3: geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) richtig absetzen" /><br />
Dies ist der 3. Teil des kleinen Steuer -Einmaleins. In Teil 1 und 2 haben wir uns mit der <a href="http://www.kunstundso.com/2009/07/18/kleines-steuer-einmaleins-teil-1-bewirtungskosten-als-betriebsausgabe/" target="_blank">Abrechnung von Bewirtung</a>- und <a href="http://www.kunstundso.com/2009/08/08/kleines-steuer-einmaleins-teil-2-reisekosten-korrekt-abrechnen/" target="_blank">Reisekosten</a> beschäftigt. Heute geht es um das richtige Absetzen von geringwertigen Wirtschaftsgütern kurz GWG genannt.</p>
<p>Zu geringwertigen Wirtschaftsgütern Zählen alle erworbenen Produkte, die folgende Merkmale aufweisen:<span id="more-6071"></span></p>
<ol>
<li>Sie gehören zum Anlagevermögen. Es wird also nicht mit ihnen gehandelt.</li>
<li>Sie sind beweglich und abnutzbar. Nutzungsrechte, Patente und Lizenzen fallen nicht darunter.</li>
<li>Sie sind selbstständig nutzbar. Nicht selbstständig nutzbar ist sind z.B. Werkzeuge, Maschinenersatzteile und Peripheriegeräte von Computern wie Maus, Tastatur und Monitore.</li>
<li>Die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten überschreiten nicht den Betrag von 410,- Euro.  Bei Freiberuflern die Umsatzsteuer entrichten, gilt dieser Betrag als Nettowert.</li>
</ol>
<p>Ab dem 1. Januar 2010 gibt es im Zuge des Wirtschaftsbeschleunigungsgesetzes für die Absetzung geringwertiger Wirtschaftsgüter eine neue Regelung. Dabei wird die Art der Abschreibung in 3 Kategorien eingeteilt:</p>
<h1><strong>Anschaffungskosten bis 150,00 Euro netto</strong></h1>
<p>Wirtschaftsgüter die den Nettowert von 150 Euro nicht überschreiten, können entweder sofort oder über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.</p>
<h1><strong>Anschaffungskosten von 150.01 bis 410,00 Euro netto</strong></h1>
<p>Diese Erzeugnisse können genau wie in der ersten Kategorie – einem Betrag von bis zu 150,00 Euro – sofort oder nach der gewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Das ist neu. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit alle Wirtschaftsgüter über 150,00 Euro für das laufende Jahr in einem Sammelposten zusammenzufassen und komplett über 5 Jahre linear (jedes Jahr 20%) abzuschreiben.</p>
<p>Anschaffungen über 150,01 Euro müssen gesondert gelistet werden. Dieses Verzeichnis muss nicht angelegt werden wenn es aus der Buchführung ersichtlich wird.</p>
<p>Für das jeweilige Wirtschaftsjahr muss festgelegt werden, nach welcher Methode abgeschrieben werden soll. Wurde einmal die 410 Euro Regelung angewendet, muss sie auch für alle übrigen Wirtschaftsgüter, die einen Betrag von 410,00 Euro nicht überschreiten, angewendet werden.</p>
<h1><strong>Anschaffungskosten von 410,01 bis 1000,00 Euro netto</strong></h1>
<p>Hier kann zwischen dem Abschreiben über die übliche Nutungsdauer oder das Zusammenfassen in den Sammelposten über 5 Jahre gewählt werden.</p>
<p>Welche Methode der Abschreibung Ihr benutzt ist natürlich jedem selber überlassen. Für weitere Steuertipps schaut Euch den Liste <a href="http://www.kunstundso.com/2010/04/26/serie-kleines-steuer-einmaleins/" target="_blank">&#8220;Kleines Steuer &#8211; Einmaleins&#8221;</a> an.</p>
<h3>Literatur</h3>
<p><a href="http://www.amazon.de/gp/product/3812006499?ie=UTF8&amp;tag=kunstselbslei-21&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=3812006499" target="_blank"><img class="size-full wp-image-22481 alignnone" title="Praxisleitfaden Einnahmen-Überschuss-Rechnung" src="http://www.kunstundso.com/wp-content/uploads/2010/04/Praxisleitfaden-Einnahmen-Überschuss-Rechnung.jpg" alt="Praxisleitfaden Einnahmen Überschuss Rechnung Kleines Steuer  Einmaleins Teil 3: geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) richtig absetzen" width="126" height="179" /></a></p>
<p><a href="http://www.amazon.de/gp/product/3812006499?ie=UTF8&amp;tag=kunstselbslei-21&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=3812006499" target="_blank"></a>Der<a href="http://www.amazon.de/gp/product/3812006499?ie=UTF8&amp;tag=kunstselbslei-21&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=3812006499" target="_blank"> Praxisleitfaden Einnahmen-Überschuss-Rechnung </a>kostet 16,20 Euro und ist eine Schritt für Schritt Anleitung, damit die Abrechnung beim Finanzamt ein Erfolg wird.</p>
<h2><strong>Hier gibt’s mehr:</strong></h2>
<p>Um das komplette Steuer 1×1 zu lesen, klickt <a href="http://www.kunstundso.com/steuer-1x1-telefonkosten-reisekosten-bewirtungskosten-als-betriebsausgabe-richtig-absetzen/" target="_self">hier</a>.</p>
<p><strong>Weitere interessante Artikel:</strong></p>
<p><a href="http://www.kunstundso.com/2009/03/31/mehrwertsteuer-7-oder-19/" target="_blank">Mehrwertsteuer: 7 oder 19 Prozent</a></p>
<p>Kleines Steuer- Einmaleins Teil 1: <a title="Permanent Link to Kleines Steuer- Einmaleins Teil 1: Bewirtungskosten als Betriebsausgabe" rel="bookmark" href="http://www.kunstundso.com/2009/07/18/kleines-steuer-einmaleins-teil-1-bewirtungskosten-als-betriebsausgabe/">Bewirtungskosten als Betriebsausgabe</a></p>
<p>Kleines Steuer- Einmaleins Teil 2: <a title="Permanent Link to Kleines Steuer- Einmaleins Teil 2: Reisekosten korrekt abrechnen" rel="bookmark" href="http://www.kunstundso.com/2009/08/08/kleines-steuer-einmaleins-teil-2-reisekosten-korrekt-abrechnen/">Reisekosten korrekt abrechnen</a></p>
<p>Kleines Steuer- Einmaleins Teil 4: <a href="http://www.kunstundso.com/2010/07/13/kleines-steuer-einmaleins-teil-4-geschenke-an-geschaftspartner-absetzen/">Geschenke an Geschäftspartner korrekt absetzen</a></p>

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		<title>Kleines Steuer- Einmaleins Teil 1: Bewirtungskosten als Betriebsausgabe</title>
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		<pubDate>Sat, 18 Jul 2009 19:21:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Wabner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Aufgrund der erhöhten Nachfragen zum Thema Steuern kommt hier der erste Teil einer kleinen Übersicht der meistgestellten Steuerfragen.

Besprechungen, Verhandlungen und andere geschäftliche Aktivitäten mit Kunden und solchen, die es werden sollen, machen bei Bier und einer guten Mahlzeit doppelt so viel Spaß. Auch wenn das Fazit lautet: „Außer Spesen nicht gewesen“, ein netter Abend oder Nachmittag ist auch schon viel Wert und in jedem Fall besser als ein schlechter. Schön, dass Aufwendungen für geschäftlich veranlasste Bewirtungen steuerlich geltend gemacht werden können. Das hilft Steuern zu sparen. Und sparen, liebe Leser, das wollen wir alle sehr gern, denn ihr wisst es schon längst: „Früher war alles besser“ und es kommen „harte Zeiten“ auf uns zu. Das habe ich zumindest neulich in der Straßenbahn mitbekommen. Aber genug mit weisen Sprüchen. Damit bei der Abrechnung alles mit rechten Dingen zugeht, findet ihr hier, was beachtet werden muss:]]></description>
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<p>Aufgrund der erhöhten Nachfragen zum Thema Steuern kommt hier der erste Teil einer kleinen Übersicht der meistgestellten Steuerfragen. In Teil 2 geht es um die korrekte <a href="http://www.kunstundso.com/2009/08/08/kleines-steuer-einmaleins-teil-2-reisekosten-korrekt-abrechnen/" target="_blank">Abrechnung von Reisekosten</a>.</p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-weight: normal;">Besprechungen, Verhandlungen und andere geschäftliche Aktivitäten mit Kunden und solchen, die es werden sollen, machen bei Bier und einer guten Mahlzeit doppelt so viel Spaß. Auch wenn das Fazit lautet: „Außer Spesen nicht gewesen“, ein netter Abend oder Nachmittag ist auch schon viel Wert und in jedem Fall besser als ein schlechter. Schön, dass Aufwendungen für geschäftlich veranlasste Bewirtungen steuerlich geltend gemacht werden können. Das hilft Steuern zu sparen. Und sparen, liebe Leser, das wollen wir alle sehr gern, denn ihr wisst es schon längst: „Früher war alles besser“ und es kommen „harte Zeiten“ auf uns zu. Das habe ich zumindest neulich in der Straßenbahn mitbekommen. Aber genug mit weisen Sprüchen. Damit bei der Abrechnung alles mit rechten Dingen zugeht, findet ihr hier, was beachtet werden muss:</span></p>
<h1><span style="font-weight: normal;"><span id="more-1611"></span><strong>Voraussetzungen</strong></span></h1>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p><span style="font-weight: normal;">Der Grund der Bewirtung muss, wie schon erwähnt, geschäftlich bedingt sein. Das könnte die Anbahnung zum Vertragsabschluss oder eine Projektbesprechung sein. Die Verköstigung muss angemessen sein. Ein Essen im Edelrestaurant mit Schampus und Co kann dazu führen, dass die Verhältnismäßigkeit angezweifelt wird. Kleine Aufmerksamkeiten wie Gebäck oder Kaffee sind ebenfalls nicht abzugsfähig. </span></p>
<h2>Korrekter Beleg</h2>
<p class="MsoNormal"><span style="font-weight: normal;">Der Bewirtungsbeleg muss maschinell erstellt und zeitnah ausgefüllt werden. Zur einzelnen Auflistung der Speisen und Getränke gehören außerdem noch Ort, Datum und die Höhe der Aufwendungen. Auf einem separaten Blatt werden dann die vollständigen Namen der teilnehmenden Personen sowie der Anlass der Bewirtung aufgeschrieben. Ein pauschales „Geschäftsessen“ reicht da nicht aus. Beschreibt dem Finanzamt etwas genauer, worum es ging. Möglich sind Angaben wie „Besprechung für Auftrag XY“ oder „Preisverhandlung mit XYZ“. Übersteigt der Rechnungsbetrag einschließlich Mehrwertsteuer 150 Euro, muss der Name des Gastgebers, also eurer, ebenfalls mit auf dem Beleg stehen. Hier gibt es eine <a href="http://www.kunstundso.com/media/Vorlagen/Bewirtungsaufwendungen.pdf" target="_blank">Vorlage für Bewirtungsaufwendungen</a>.</span></p>
<h2>Steuerlicher Abzug</h2>
<p class="MsoNormal"><span style="font-weight: normal;">In den letzten Jahren gab es zu diesem Thema viel Streit und unterschiedliche Urteile. Der Bundesfinanzhof hat 2005 eine endgültige Entscheidung getroffen. Als Betriebsausgaben können 70% des Rechnungsbetrages geltend gemacht werden. 30% werden sozusagen als Eigenanteil angesehen. Die Vorsteuer, und das freut alle sehr, ist für Freiberufler, die Umsatzsteuer ausweisen, zu 100% absetzbar. </span></p>
<h2>Das Milchmädchen-Beispiel:</h2>
<p class="MsoNormal"><span style="font-weight: normal;">Der Rechnungsbetrag ist 119 Euro Brutto. Dann sind 19 Euro Mehrwertsteuer voll abzugsfähig und von den restlichen 100 Euro Netto können wiederum 70 Euro als Betriebsausgaben abgerechnet werden.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-weight: normal;">Der Vollständigkeit wegen bleibt zu erwähnen, dass auch Trinkgeld in angemessener Höhe abzugsfähig ist. Es muss auf dem Beleg vermerkt und vom Empfänger unterzeichnet werden.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-weight: normal;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-weight: normal;">Wie sind eure Erfahrungen zu diesem Thema? Gab es schon mal Probleme mit dem Finanzamt?</span></p>
<h2><strong>Literatur</strong></h2>
<p><span style="font-weight: normal;">Da sich in letzter Zeit viel getan hat auf dem Sektor Bewirtungskosten empfehle ich das Buch </span><a href="http://www.amazon.de/gp/product/3942361019?ie=UTF8&amp;tag=kunstselbslei-21&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=3942361019" target="_blank">Reisekosten 2010/2011 und Bewirtungskosten</a> vom Steuerberater Wilhelm Krudewig. Hier sollte auch die letzte Frage zu diesem Thema eine Antwort finden.</p>
<h2><strong>Hier gibt&#8217;s mehr:</strong></h2>
<p><strong>Um das komplette Steuer 1&#215;1 zu lesen, klickt <a href="http://www.kunstundso.com/steuer-1x1-telefonkosten-reisekosten-bewirtungskosten-als-betriebsausgabe-richtig-absetzen/" target="_self">hier</a>.</strong></p>
<p>Foto: wa?.ti</p>
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<p><strong><!--EndFragment--> </strong></p>

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			<wfw:commentRss>http://www.kunstundso.com/2009/07/18/kleines-steuer-einmaleins-teil-1-bewirtungskosten-als-betriebsausgabe/feed/</wfw:commentRss>
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