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Kleines Steuer- Einmaleins Teil 2: Reisekosten korrekt abrechnen


Im 1. Teil des kleinen Steuer- Einmaleins ging es um Bewirtungskosten als Betriebsausgabe. Heute widmen wir uns den Reisekosten. Als Mime und Performancekünstler bin ich viel unterwegs. Das ist nicht nur schön, sondern kostet auch Geld. Ein großer Teil davon kann steuerlich geltend gemacht werden. Hier ein Überblick: Read more…

Kleines Steuer- Einmaleins Teil 1: Bewirtungskosten als Betriebsausgabe

Aufgrund der erhöhten Nachfragen zum Thema Steuern kommt hier der erste Teil einer kleinen Übersicht der meistgestellten Steuerfragen. In Teil 2 geht es um die korrekte Abrechnung von Reisekosten.

Besprechungen, Verhandlungen und andere geschäftliche Aktivitäten mit Kunden und solchen, die es werden sollen, machen bei Bier und einer guten Mahlzeit doppelt so viel Spaß. Auch wenn das Fazit lautet: „Außer Spesen nicht gewesen“, ein netter Abend oder Nachmittag ist auch schon viel Wert und in jedem Fall besser als ein schlechter. Schön, dass Aufwendungen für geschäftlich veranlasste Bewirtungen steuerlich geltend gemacht werden können. Das hilft Steuern zu sparen. Und sparen, liebe Leser, das wollen wir alle sehr gern, denn ihr wisst es schon längst: „Früher war alles besser“ und es kommen „harte Zeiten“ auf uns zu. Das habe ich zumindest neulich in der Straßenbahn mitbekommen. Aber genug mit weisen Sprüchen. Damit bei der Abrechnung alles mit rechten Dingen zugeht, findet ihr hier, was beachtet werden muss:

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Mehrwertsteuer: 7 oder 19%?

Auch wenn Steuern nicht zum absoluten Lieblingsthema eines Kulturschaffenden gehören, eine korrekte Abrechnung scheint zwar kompliziert, ist am Ende aber gar nicht so schwer. Meist ist die Angst etwas falsch zu machen größer als das Problem an sich. Seid euch gewiss, ihr seid nicht die Einzigen, denen Steuern immer wie ein Buch mit sieben Siegeln vorkommen. Gerade beim Thema Mehrwertsteuer kommt man schnell in die Versuchung pauschal immer 19% abzurechnen, um „auf Nummer sicher“ zu gehen. Dies ist meist nicht nur unnötig, sondern auch falsch. Lüften wir das Geheimnis, wann 7 und wann 19% Mehrwertsteuer abgerechnet werden dürfen.

Wann 7%?

In Deutschland sind 19% Mehrwertsteuer obligatorisch. Für einige Produkte und Dienstleistungen gilt aber ein verringerter Satz von 7%. Dies trifft im Besonderen zu für “die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben” (§ 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG).

Will heißen: Immer, wenn ein Werk entsteht, das urheberrechtlich geschützt ist, oder wenn man jemanden die Nutzung des Werkes überträgt, gilt der ermäßigte Steuersatz.

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