Die Abgrenzung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist nicht immer einfach. Freiberufler sind zwar auch Gewerbetreibende, geniessen aber gewisse Vorteile.
Vorteil Freiberufler
- Weniger Steuer zahlen. „Freien Berufe“ unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Deswegen müssen sie auch kein Gewerbe anmelden. Die Vergabe der Steuernummer erfolgt direkt beim Finanzamt.
- Vereinfachte Buchführung. Der Gewinn kann mit einer einfachen Einnahmen-Überschuss Rechnung ermittelt werden. Eine doppelte Buchführung ist nicht nötig.
- teilweise geringere Mehrwertsteuer. Ein paar freie Berufe können den vergünstigten Mehrwertsteuersatz von 7 % benutzen. Wer dafür in Frage kommt, könnt ihr in dem Artikel Mehrwertsteuer: 7 oder 19 Prozent nachlesen.
All diese Vorteile machen das Leben einfacher. Doch nicht jeder kann sich einen Friberufler nennen.
Abgrenzung „Gewerbetreibende“ und „Freiberufler“
Der Gesetzgeber hat in § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) aufgeführt, welche Tätigkeiten im einzelnen unter „freie Berufe“ fallen. Freiberufler sind:
- selbstständig und eigenverantwortlich tätig
- üben eine freie wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit aus
Einen definierten Oberbegriff gibt es nicht. Bei Berufen, die den oben genannten Voraussetzungen ähneln, muss im Einzelfall entschieden werden. Die gesetzlichen Vorschriften zur Abgrenzung des Freiberuflers vom Gewerbetreibenden sind nicht eindeutig. Letztlich entscheidet allein das Finanzamt, ob Ihr als Freiberufler eingestuft werdet. Nach dem Gesetzgeber ist das ausschlaggebende Kriterium die geistige, schöpferische Arbeit. Bei der Erklärung beim Finanzamt, sollte auf diese Punkte Wert gelegt werden!
Was gehört zu den freien Berufen?
Diese Kategorien gehören zu den freien Berufen. Aber Achtung, es kommt immer auf die genaue Tätigkeit an.
Freie Berufe
- Alten- und Krankenpfleger. Ist freiberuflich, wenn es um die Pflege geht. Eine hauswirtschaftliche Versorgung des Patienten wie z.B. häuslicher Pflegedienst fällt unter Gewerbe.
- Architekt. Wenn ein Architekt schlüsselfertige Bauten erstellt, fällt er unter Gewerbetreibenden.
- Arzt
- Bauingenieur
- Baustatiker
- Biologe
- Buchprüfer. Wenn er vereidigt ist.
- Bücherrevisor. Wenn er vereidigt ist.
- Designer
- Dolmetscher
- Ergotherapeut
- Fahrschulehrer
- Hebamme
- Heilpraktiker
- Handelschemiker
- Ingenieur. Wenn er an der Herstellung, Bearbeitung oder Vertrieb von Waren beschäftigt ist, fällt die Tätigkeit unter Gewerbe.
- Innenarchitekt
- Interviewer
- Journalist
- Kameramann
- Krankengymnast
- Künstler. Wenn eine eigenständige schöpferische Leistung vorliegt.
- Lehrer. Reit- und Tanzlehrer fallen unter Gewerbe.
- Logopäde
- Lotse
- Maler. Wenn eine eigenständige schöpferische Leistung vorliegt, z.B. Kunstmaler.
- Masseur. Wenn er als Heilmasseurs, der staatlich anerkannt ist. Sport- oder Wellnesmassagen gehören nicht dazu.
- Medizinischer Fußpfleger
- Musiker. Wenn eine eigenständige schöpferische Leistung vorliegt.
- Notar
- Orthoptist
- Patentanwalt
- Psychotherapeut/Psychologe mit ärztlicher Ausbildung
- Rechtsanwalt
- Restaurator. Bei Gemälden ist der Beruf freiberuflich. Bei der Restaurierung von Gebrauchsgegenständen ist der Status als Freiberufler umstritten.
- Rettungsassistent
- Schriftsteller
- Steuerberater
- Steuerbevollmächtigter
- Tierarzt
- Trainer. Tiertrainer zählen nicht zu den freien Berufen.
- Übersetzer
- Vermessungsingenieur
- Wirtschaftsprüfer
- Wissenschaftler
- Zahnarzt
Gewerbliche Berufe
Es gibt Berufe, die auf den ersten Blick nach Freiberufler aussehen, aber keine sind. Hier eine Liste:
- Apotheker
- Buchhalter
- Designer. Wenn er nicht künstlerisch arbeitet.
- Detektiv
- Exportberater
- Filmhersteller. Wenn er nicht künstlerisch arbeitet.
- Finanz- und Kreditberater
- Fitness-Studio. Sportlehrer wäre freiberuflich. Wer Einweisung an Geräten vornimmt, fällt unter Gewerbetreibende.
- Fotograf. Wenn er nicht künstlerisch arbeitet.
- Fotomodell
- Fremdenführer
- Fußpfleger. Wenn es um kosmetische Pflege geht.
- Grafiker
- Handelsvertreter
- Inkassobüro
- Klavierstimmer
- Kreditberater
- Künstler Agent
- Künstler Manager
- Partnervermittlung
- Pharmaberater
- Public-Relations Berater
- Sachverständiger
- Übersetzungsbüro-Inhaber. Wer Freiberufler anstellt, aber selber nicht eine freiberufliche Tätigkeit ausübt, ist Gewerbetreibender.
- Unternehmensberater
- Zahntechnisches Laborant
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Dazwischen existiert noch das Kleingewerbe. Das könnte man der Vollständigkeit halber noch erwähnen.
Guter Punkt. Ich werde mich in einem der nächsten Post darum kümmern.
hallo,
warum sitzt „designer“ hier bei freien und „grafiker“ bei gewerblichen? gibt es eine konkrete quelle zu dieser info?
mEn sind beide freie berufe und selbst wenn man eine abgrenzung schaffen wollen würde, wäre par begriff der designer ein weniger eigenständig schöpferisches, im sinne eines klar abgegrenzten, kundenvorgabenbasierten tätigkeitsfeldes, eigentlich weniger nah an „künstler“ dran als der tätigkeitsbereich eines „grafiker“.
grüße,
somi
(finanzamtlich anerkannter, freiberuflicher grafikdesigner ;D )
ps: sehr aufschlussreiche, super klar geschriebene und interessante artikel druchweg! danke & weiter so!
Hey Somi,
Du bist ein Grafikdesigner, -> also ein Designer. Und dazu noch freiberuflich. Glückwunsch. :)
Ich glaube dass es oft auf die Formulierung und Auslegung ankommt. Den genauen unterschied kann ich dir nicht genau sagen.
Sind Regisseure und Regieassistenten quasi unter Künstler zusammengefasst?
Grundsätzlich schon, aber das bedeutet leider nicht, dass diese steuerlich gleichgestellt werden. leider.
http://www.tagesspiegel.de/kultur/regisseure-sind-nur-halbe-kuenstler/6371148.html