Was alles zum Abrechnen von Bewirtungskosten beachtet werden muss, habe ich ausführlich im 1. Teil des kleinen Steuer Einmaleins: Bewirtungskosten als Betriebsausgabe besprochen. Und doch kommt es vor, dass Quittungen nicht anerkannt werden. Der Teufel steckt wie immer im Detail.
Bewirtung muss geschäftlich veranlasst sein
Bewirtungen die in der Steuer abgerechnet werden sollen müssen generell einen beruflichen Hintergrund besitzen. Das sind z.B.
- Anbahnung von Geschäftsbeziehungen
- Pflege der Geschäftsbeziehungen
- Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Die Freundin schick ausführen oder mit dem Kumpels einen drauf machen gehört nicht dazu.
Der Grund muss konkret ausformuliert sein
„Geschäftsessen“, „Kundengespräch“ oder „Projektbesprechung“ zählt als Bewirtungsgrund schon lange nicht mehr. Der Grund muss schon deutlich ausformuliert werden. Das bedeutet nicht, dass Ihr Romane verfassen müsst. Der Sachbearbeiter muss eine Idee davon haben, worum bei der Bewirtung ging.
hier drei Bsp:
- „Projektbesprechung zu Projekt XYZ“
- „Vertragsgespräch zum Messeauftritt im November 2013“
- „Nachbereitung Auftrag XYZ“
Ihr seht schon in welche Richtung es geht. Ihr müsst nicht besonders Kreativ sein. Widersteht dem Drang „Ich will nicht immer das Gleiche schreibe“. Niemand soll mit Romanen das Finanzamt unterhalten. Der Grund muss nachvollziehbar und konkret sein. Versetzt Euch in die Lage des Sachbearbeiters. Wüsstet Ihr worum es geht?
Außerdem müssen die Namen der bewirteten Personen aufgeführt werden. Für Rechnungen ab 100 Euro muss auch der Bewirtende aufgeführt werden. Dies muss zeitnah erfolgen. Macht es am Besten an Ort und Stelle, dann ist die Sache erledigt.
Ihr seid dran
Welche Erfahrungen habt ihr mit diesem Thema gemacht bzw. welche Formulierung benutzt ihr? Hinterlasst ein Kommentar!
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Top erklärt, hat super geholfen ;) Mal schaun, dass jetzt keiner meckert :P
Hallo ,
Ich danke Ihnen für diesen Beitrag.
Jetzt weiß ich jedoch nicht,wie ich ein Geschäftsessen dem Finanzamt erkläre, bei dem es beispielsweise um Beratung geht. Wie z.B. dass mich ein IT-Spezialist berät in Sachen eigener Internetauftritt
Oder wenn es darum geht Geschäftskontakte zu knüpfen.
Dabei ist ja dann nicht zwangsläufig gegeben,dass eine geschäftliche Beziehung zustande kommt.
Wenn das Finanzamt da konkrete,aussagekräftige Info zu möchte,weiß ich nicht ganz das richtig zu formulieren.
Hat da hier Jemand ein oder mehrere Beispiele ?
Darüber wäre ich sehr froh
Vielen Dank
Und Grüße , Nata